Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
KUHLE: Bürgerrechte müssen Schwerpunkt der Ampel-Koalition sein
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das bayerische Verfassungsschutzgesetz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle:
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt zahlreiche Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes für verfassungswidrig, etwa die Vorschriften zur Wohnraumüberwachung, zur Handy-Ortung und zur so genannten Online-Durchsuchung. Die Karlsruher Richter haben dem übersteigerten Kontroll- und Überwachungswahn der CSU einen klaren Riegel vorgeschoben und wichtige Grundsätze zur Trennung der Aufgaben von Polizei und Nachrichtendiensten aufgestellt. Diese müssen nun auch von anderen Ländern und durch den Bund beachtet werden, wenn die Vorgaben für die Inlandsnachrichtendienste überarbeitet werden. Unsere Sicherheitsbehörden brauchen Regeln, auf die sie sich verlassen können. Scheitert der Gesetzgeber regelmäßig in Karlsruhe, ist der Sicherheit im Land nicht geholfen. Die Bürgerrechte sind bei der Union nicht in guten Händen. Deswegen wird der Schutz der Bürgerrechte ein Schwerpunkt der Arbeit der Ampel-Koalition im Bund sein. Die Sicherheitsgesetze der vergangenen Jahre sollten nun einer kritischen Prüfung unterzogen werden, inwiefern sie den Anforderungen des heutigen Urteils genügen.“