Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
KUHLE: Wir schützen das Bundesverfassungsgericht vor Verfassungsfeinden
Zur von den Fraktionen von FDP, SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:
„Das Bundesverfassungsgericht ist für das Funktionieren unseres Rechtsstaats und den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger von enormer Bedeutung. In anderen europäischen Ländern sind die obersten Richterinnen und Richter zuletzt häufig selbst zum Ziel autoritärer Bestrebungen geworden. Verfassungsfeinde, die eine illiberale Demokratie wollen, behindern die Arbeit der Justiz oder nehmen Einfluss auf richterliche Entscheidungen. Um dies in Deutschland dauerhaft zu verhindern, werden nun bewährte Regeln aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in das Grundgesetz überführt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts nicht von extremistischen Minderheiten blockiert werden kann. Neue Richterinnen und Richter können notfalls über einen Ersatzwahlmechanismus bestimmt werden. Die breite Mehrheit der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag für den Vorschlag ist ein gutes Zeichen für das Funktionieren unserer demokratischen Institutionen.“