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WESTIG/BEECK: Selbstbestimmungsrecht unbedingt wahren
Zur Abstimmung des Bundesrats über das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz erklären die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Westig und der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Fraktion Jens Beeck:
WESTIG: „Es liegt nun am Gemeinsamen Bundesausschuss zu gewährleisten, dass das Intensivpflegegesetz das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Intensivpflegebedarf wahrt. Allerdings lässt der öffentlich gewordene Entwurf einer AIP-Richtlinie befürchten, dass die von Betroffenen, Verbändevertretern sowie uns als FDP-Fraktion gemeinsam mit Grünen und Linken erkämpften Änderungen am ursprünglichen Entwurf ausgehebelt werden. So würde den Betroffenen das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Wohnform sie leben möchten, faktisch wieder genommen. Auf keinen Fall dürfen Angehörige zusätzlich belastet werden, weil künftig weniger Intensivpflege verordnet wird. Denn das führt zwangsläufig dazu, dass Betroffene in stationäre Einrichtungen müssen, weil Angehörige diese Pflege ohne Unterstützung nicht stemmen können. Es ist und bleibt Aufgabe der Krankenkassen, die angemessene Versorgung der Intensivpflegepatienten zu gewährleisten – nicht die der Betroffenen oder gar ihrer Angehörigen.“
BEECK: „Die Hoffnungen von mehr als 20.000 betroffenen Menschen werden in den Mühlen der Zuständigkeiten zerrieben. Der Deutsche Bundestag hat das Selbstbestimmungsrecht der Patienten eindeutig im Gesetz festgeschrieben. Selbst dieser Minimalkonsens droht nun, unterlaufen zu werden. Das dürfen wir nicht zulassen. Die FDP-Fraktion wird sich deshalb weiter für eine menschenwürdige Intensivpflege einsetzen.“