Ausschuss für Inneres und Heimat
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
THOMAE/BAYRAM/FECHNER: Unzulässige Interessenwahrnehmung durch Abgeordnete soll strafbar werden
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SPD zur Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und zuständige Berichterstatter der FDP-Fraktion Stephan Thomae:
„Die sogenannten ‚Maskendeals‘ haben das Ansehen und Vertrauen in die Integrität des Deutschen Bundestages massiv beschädigt. Es ist daher ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass die Regierungskoalition die aktuelle Rechtslage wirksamer ausgestaltet, damit sich solche Fälle nicht wiederholen. Abgeordnete, die ihr Mandat außerhalb des Parlaments dafür ausgenutzt haben, sich selbst zu bereichern, konnten bislang strafrechtlich nicht belangt werden. Diese Strafbarkeitslücken werden jetzt mit dem neuen Paragrafen 108f StGB geschlossen. Künftig wird es nicht nur strafbar sein, wenn Abgeordnete sich einen Vorteil bei der Ausübung ihres Mandats verschaffen, sondern auch, wenn sie ihre Stellung als Mandatsträger missbrauchen, um außerhalb des Parlamentes Geschäfte zu machen.“
Die zuständige Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Canan Bayram erklärt dazu:
„Als Ampelkoalition haben wir uns auf einen neuen Schmiergeldparagrafen geeinigt, der in Zukunft jede unzulässige Interessenvertretung und Einflusshandel durch Mandatsträger unter Strafe stellt. Denn wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss. Doch bis jetzt konnten Fälle wie die ‚Masken-Affäre‘ nicht bestraft werden. Deswegen ist es elementar, zu zeigen, dass wir als Politiker*innen dieses Verhalten ablehnen.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer und zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion Dr. Johannes Fechner erklärt dazu:
„Mit dieser Gesetzesverschärfung stellen wir sicher, dass Abgeordnete nicht für den eigenen Geldbeutel, sondern für das Allgemeinwohl arbeiten. Nie wieder dürfen Politiker straffrei bleiben, wenn sie wie bei Maskendeals geschehen ihre Mandatsstellung für eigene Geschäfte ausnutzen. Skandale wie die Masken-Affäre oder die Aserbaidschan-Connection von Unionspolitikern haben gezeigt, dass wir schärfer gegen unzulässige Vorteilsannahmen durch Abgeordnete vorgehen müssen. Abgeordnete werden künftig für alle unzulässigen Geschäfte zum eigenen finanziellen Vorteil während ihres Mandats bestraft werden können.“