Stellv. Fraktionsvorsitzende

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Katja Suding
Pressemitteilung

SUDING-Gastbeitrag: Ungeeignet, aber nicht alternativlos

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding schrieb für „Tagesspiegel Causa“ den folgenden Gastbeitrag:

Es gibt keine Demokratie, ich der nicht über das Wahlrecht gestritten wird. Kein Wahlrecht ist sakrosankt. In der Vergangenheit wurde vor allem diskutiert und schließlich verändert, wer überhaupt wählen darf. Durften anfangs nur die Besitzenden wählen, konnten später auch Arbeiter wählen. Frauen erhielten in Deutschland 1918 das vormals männliche Privileg des Wählens. EU-Ausländer können mittlerweile an Kommunalwahlen teilnehmen, für Drittstaatsangehörige wird die Forderung ebenfalls erhoben. Das Wahlalter, 1945 bei 21 Jahren, senkte sich im Laufe der Jahre immer weiter ab. Jüngst wird viel über das so genannte Familienwahlrecht gesprochen, bei dem Eltern für ihre Kinder wählen können.

Die Debatte um eine Frauenquote in deutschen Parlamenten hat jedoch eine ganz andere Qualität: Hier soll nicht der Kreis der Wähler erweitert, sondern es soll ein bestimmtes Wahlergebnis bezogen auf das Geschlecht der Abgeordneten erzielt werden. Haben sich frühere Diskussionen um den Zugang zur Wahl gedreht, rückt nun das Wahlergebnis in den Fokus. Das spielt zwar auch bei der Bestimmung der Wahlberechtigten stets eine Rolle, aber deren Einfluss auf das Wahlergebnis ist spekulativ.

Quoten in Parlamenten hingegen wollen das Wahlergebnis beeinflussen. Sie drücken immer ein gehöriges Misstrauen gegenüber dem Wähler aus. Er soll damit gewissermaßen zur Vernunft gezwungen werden – oder zumindest zu dem, was andere als vernünftig erachten. Ob und wie eine Frauenquote in deutschen Parlamenten überhaupt mit dem im Grundgesetz verbrieften Grundsatz der freien Wahl vereinbar ist, ist völlig unklar. Bislang beschränken sich selbst zahlreiche Befürworter auf einen verfassungsrechtlichen Prüfauftrag.

Es lohnt sich, Frauenquoten in Parlamenten auch losgelöst von der rechtlichen Frage zu betrachten. Sie sind in zahlreichen Staaten nicht unbekannt, viele haben in den letzten Jahren Frauenquoten für ihre Parlamente eingeführt. Wir finden sie in unterschiedlichen Ausprägungen auf jedem Kontinent und in jedem Kulturkreis. Marokko und Mauretanien beispielsweise stellen separate Frauenlisten auf. Jordanien vergibt einen festen Teil der Mandate an nichtgewählte weibliche Kandidatinnen, in der Reihenfolge ihrer erzielten Stimmen. Sowohl ein Reservat als auch ein „best loser“-System dürfte von den betroffenen Mandatsträgerinnen als unerträgliche Bürde erachtet werden. Derartige Ausgestaltungen der parlamentarischen Frauenquoten sind für Deutschland also ungeeignet.

Ein anderer Weg ist, die Parteien zu zwingen, Frauen als Kandidaten aufzustellen. Das führt jedoch in einem Verhältniswahlrecht nur dann mit Sicherheit zu einer Erhöhung des Frauenanteils, wenn die Reihung der Geschlechter vorgegeben ist („Zebra“- oder „Reißverschlussysteme“). In einem Mehrheitswahlrecht müsste untersagt sein, dass Frauen nur in aussichtslosen Wahlbezirken aufgestellt werden. Genau das aber geschah in Frankreich nach Einführung der Quote. In Großbritannien hat sich Labour freiwillig verpflichtet, weibliche Kandidaten in der Hälfte der aussichtsreichen Wahlkreise aufzustellen („all-women shortlists“). Da der Gesetzgeber jedoch nicht festlegen kann, welche Wahlkreise aussichtsreich sind, kann er dieses Verfahren nicht vorschreiben.

Im deutschen System der personalisierten Verhältniswahl wäre die Einführung noch komplizierter. Zwar legt das Zweitstimmenergebnis der Parteien ihren Mandatsanteil im Bundestag fest, aber wer ein Direktmandat gewinnt, zieht unabhängig von seiner Listenposition in das hohe Haus. Von den 246 Unions-Abgeordneten sind 231 nicht über eine Liste eingezogen, sondern haben ein Direktmandat gewonnen – darunter sind nur 43 Frauen. Eine Frauenquote alleine für die Kandidatenlisten würde also ausgerechnet diejenigen Parteien nicht treffen, die traditionell den geringsten Frauenanteil aufweisen (aktuell jedoch von der AfD noch deutlich unterboten) und die größte Bundestagsfraktion stellen. Eine Quote zielte in unserem Wahlsystem weitgehend ins Leere.

Der Anteil von Frauen in den Parlamenten hängt jedoch glücklicherweise nicht nur von Quoten ab. Quoten in den Parlamenten lindern nur die Symptome. Es gibt andere Wege, den Frauenanteil zu erhöhen – auch wenn sie ohne Vorschlaghammer und weit weniger Symbolkraft daherkommen. So zeigen international vergleichende Studien immer wieder, dass Frauen umso stärker in Parlamenten vertreten sind, je besser sie in den Arbeitsmarkt integriert sind. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt somit auch die politische Teilhabe von Frauen.

Großes Potenzial verspricht auch eine Änderung der Arbeitsweise von Parteien. Endlose Nacht- und Wochenendsitzungen sind für Frauen inakzeptabel, zumal sie noch immer die Hauptlast der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen tragen. Viel ist schon gewonnen, wenn Sitzungen gut vorbereitet und stringent geleitet werden. Die eigenen Strukturen attraktiver für Frauen zu machen, sollte im Interesse der Parteien selbst liegen. Emmanuel Macron gelang in Frankreich nämlich nicht zuletzt deshalb ein erdrutschartiger Sieg, weil er Frauen stärker als jemals zuvor eingebunden hat: 47 Prozent der Abgeordneten seiner Partei La République en Marche sind Frauen.

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