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HELLING-PLAHR/HÖFERLIN: EuGH-Urteil ebnet Weg für „Quick-Freeze“-Verfahren
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Vorratsdatenspeicherung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:
„Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt. Eine anlasslose Massenüberwachung im Internet widerspricht unserer Rechtsordnung, weshalb wir sie auf Betreiben der FDP bereits im Koalitionsvertrag ausgeschlossen haben. Wer wie CDU/CSU bisher in Überwachungsphantasien schwelgte, hat heute deutlich aufgezeigt bekommen, dass Vorratsdatenspeicherung in Europa ausgeschlossen ist. Den gläsernen Bürger gibt es hier nicht. In einer freien Gesellschaft gehen die Internetbewegungen des Einzelnen den Staat im Regelfall nichts an.“
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Manuel Höferlin erklärt dazu:
„Luxemburg hat heute den Weg für eine Neuregelung der digitalen Strafverfolgung geebnet. Als FDP-Fraktion setzen wir uns seit Jahren für grundrechtsschonende Methoden im Kampf gegen Cyberkriminalität ein. Die von uns vorgeschlagene ‚Quick-Freeze‘-Methode erachtet auch der EuGH als europarechtskonforme Lösung. Dabei kommt es ausschließlich im Verdachtsfall und erst auf richterliche Anordnung zur kurzfristigen Sicherung relevanter Daten. Damit geben wir den Sicherheitsbehörden ein rechtssicheres, verhältnismäßiges und präzises Instrument an die Hand. So sieht zeitgemäße Strafverfolgung im digitalen Raum aus.“