Abgeordnete
Rechtspolitische Sprecherin

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Katrin Helling-Plahr
Pressemitteilung

HELLING-PLAHR: Mit Videokonferenztechnik zu einem digitalen und bürgernahen Rechtsstaat

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Dank der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ermöglichen wir heute einen zentralen Schritt hin zu einem digitalen und bürgernahen Rechtsstaat. Denn mit der Verabschiedung ist der Weg frei für virtuelle Rechtsantragsstellen, die für viele Menschen überhaupt erst den Zugang zum Recht schaffen werden. Videokonferenzen sind längst Teil des Alltags der Bürgerinnen und Bürger. In Zukunft werden sie auch in der Justiz zur Selbstverständlichkeit. Gerichte werden einer Partei künftig im Regelfall auf ihren Antrag hin gestatten, per Videokonferenz an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Davon profitieren letztlich alle Verfahrensbeteiligten: Langwierige Terminfindungsspiralen und entbehrliche Anreisen können vermieden werden. Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, wenn Parteien und Anwälte stundenlang durch die Republik reisen müssen, um vielleicht nur ein paar Minuten vor Gericht zu verhandeln. Mit dem Gesetz leisten wir einen entscheidenden Beitrag zu schnelleren und effektiveren Verfahren und stärken so das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.”

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