ASCHENBERG-DUGNUS: Widerspruchslösung bei Organspende missachtet Selbstbestimmungsrecht
Zur Forderung von Bundesgesundheitsminister Spahn nach einer doppelten Widerspruchslösung erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Christine Aschenberg-Dugnus:
„Die Widerspruchslösung missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger. Sie verkehrt die freie Entscheidung ins Gegenteil, Organe zu spenden. Es mangelt vor allem an einem geeigneten Organisationsablauf in den Kliniken. Als Lösung ist ein verbessertes Meldeverfahren, eine Freistellung der Transplantationsbeauftragten vom regulären Klinikdienst und eine kostendeckende Bezahlung dringend erforderlich. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, kann allen Beteiligten vermittelt werden, was die Organspende bedeutet: das Leben eines anderen Menschen zu retten.“