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THOMAE: Aufhebung des Urteils gegen Hänel ist längst kein Freispruch
Zur Aufhebung der Verurteilung der Ärztin Hänel erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Die Aufhebung des Urteils gegen die Ärztin Hänel durch das Oberlandesgericht Frankfurt bedeutet noch längst keinen Freispruch. Ob die neue Rechtslage des Paragrafen 219a StGB tatsächlich zu einer günstigeren Bewertung führt, ist zweifelhaft. Die Verurteilung der Berliner Frauenärztinnen hat gezeigt, dass Ärzten, die sachlich informieren, nach wie vor eine strafrechtliche Verfolgung droht. Es ist absurd, dass sachliche Informationen von Ärzten strafbares Unrecht darstellen, dieselben Informationen von Beratungsstellen hingegen staatlicher Auftrag sind. Ärzte dürfen nicht auf diese Weise kriminalisiert werden. Der Paragraf 219a muss dringend ganz abgeschafft werden.“