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KONRAD/VERLINDEN/MIERSCH: Einigung zum Düngegesetz – Umwelt schützen und Verursacherprinzip stärken
Die Bundestagsfraktionen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und der SPD haben im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen im Düngegesetz erreicht. Mit dieser Novelle des Düngerechts wenden wir Strafzahlungen der EU ab, geben den Betrieben mehr Planungssicherheit und schützen Ressourcen. Denn einige Regionen in Deutschland kämpfen seit langem mit hohen Nitratbelastungen. Daher ist es wichtig, Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden und nachhaltig arbeitenden Betrieben Handlungsspielräume zu ermöglichen.
Im Jahr 2013 hatte die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingeleitet. Die Große Koalition überarbeitete die Düngeverordnung umfangreich, konnte die EU-Kommission jedoch nicht überzeugen. Erst letztes Jahr stellte die EU-Kommission dank den Verhandlungen der aktuellen Bundesregierung das Vertragsverletzungsverfahren ein.
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad erklärt dazu:
„Erstmals legen wir einen Weg für die Landwirte an, wie sie von strikten Auflagen und Einschränkungen bei der Düngung befreit werden können, wenn sie ordnungsgemäß wirtschaften und daher nachweislich nicht Verursacher für Gewässerverschmutzung sind. Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, dass wir schnellstmöglich zum Verursacherprinzip zurückkehren. Deshalb haben wir nun gesetzlich eine Perspektive für Erleichterungen geschaffen. Grundlage wird ein Monitoring sein, das Deutschland zur Beendigung des Nitratverletzungsverfahrens bereits der EU zugesagt hat und auf das auch die Praxis drängt. Im nächsten Schritt müssen die entsprechenden Verordnungen vom Bundeslandwirtschaftsministerium zusammen mit den Ländern möglichst unbürokratisch, praxistauglich und verursachergerecht entwickelt werden.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen Dr. Julia Verlinden erklärt dazu:
„Mit dem novellierten Düngegesetz lösen wir unser Versprechen sowohl an die Landwirtinnen und Landwirte als auch an die Europäische Kommission ein. Ein bundesweites Wirkmonitoring stellt sicher, dass diejenigen, die nachhaltig wirtschaften und damit Wasser und Boden schützen, entlastet werden. Damit schaffen wir auch in den sogenannten roten Gebieten einen Pfad für die Betriebe, den die unionsgeführte Vorgängerregierung ihnen verwehrt hatte. Das neue Düngegesetz ist ein großer Schritt für den Schutz unserer Umwelt und die Stärkung der landwirtschaftlichen Planungs- und Handlungssicherheit. Auch der Bundeshaushalt wird so vor massiven Strafzahlungen bewahrt.“
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Matthias Miersch erklärt dazu:
„Wie gegenüber der EU-Kommission bereits in der Großen Koalition zugesagt, richten wir ein bundesweites Wirkungsmonitoring ein. Damit soll überprüft werden, ob die Düngeverordnung tatsächlich zu besseren Nitratwerten führt. Dieses Monitoring und die Nährstoffbilanzverordnung sollen zukünftig zusammen die zentralen Elemente sein, um Landwirte in mit Stickstoff belasteten Gebieten von Auflagen entlasten zu können und für weniger Nitrat im Grundwasser zu sorgen. Damit haben wir einen guten Ausgleich zwischen den Forderungen der Allgemeinheit nach einem hohen Schutzstandard für das Grundwasser und den Interessen von Landwirtinnen und Landwirten an praxistauglichen Regeln für die Düngung erreicht.“