DÜRR: Soli gemeinsam mit der Union vor das Bundesverfassungsgericht bringen
Zur Entscheidung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, Einsprüche von Steuerzahlern gegen den Soli vorerst ruhen zu lassen, erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr:
„Die Entscheidung der Oberfinanzdirektion zeigt, dass die Erhebung des Soli ab dem 01.01.2020 verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig ist. Ein Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Papier hält sie sogar für verfassungswidrig. Der Soli wurde als befristete Sonderabgabe eingeführt und muss mit dem Ablauf des Solidarpakts II enden. Wir brauchen jetzt dringend rechtliche Klarheit für die Steuerzahler. Der schnellste Weg ist eine direkte Überprüfung im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle. Die FDP-Fraktion fordert daher die Union auf, den Soli gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Dann könnten CDU und CSU zeigen, dass sie Entlastung nicht nur versprechen, sondern auch liefern.“