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Gesundheitsausschuss
WESTIG: Arbeit von Pflegenden besser honorieren
Zum Pflegebonusgesetzes und zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Westig:
„Die Ampelfraktionen haben heute wichtige Änderungen beschlossen, um die Pflegenden für ihre besondere Mehrbelastung während der Corona-Pandemie finanziell zu honorieren. Mit der Änderung des Pflegebonusgesetzes profitieren jetzt auch Pflegekräfte im Leiharbeitsverhältnis sowie Schwesternschaften vom Pflegebonus. Daneben ermöglicht die Änderung des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes eine finanzielle Anerkennung für weitere medizinische Berufe: Bis zu 4500 Euro sind als steuerfreie Einmalzahlung durch den Arbeitgeber möglich. Davon profitieren unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vorsorge-, Reha- und Dialyse-Einrichtungen sowie in Arztpraxen und im Rettungsdienst. So sorgen die Ampelfraktionen dafür, dass weitere im Gesundheitswesen Tätige entlastet werden.“