Erster Parlamentarischer Geschäftsführer

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Johannes Vogel
Pressemitteilung

VOGEL/MIHALIC/MAST: Gemeinsame Erklärung zur Wahlwiederholung in Berlin

Gemeinsame Erklärung der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Johannes Vogel (FDP-Fraktion), Irene Mihalic (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Katja Mast (SPD-Fraktion) zur Wahlwiederholung in Berlin:

„Die Mitglieder der Ampel-Fraktionen im Wahlprüfungsausschuss wollen morgen im Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages beschließen, dass die Bundestagswahl in 431 Wahlbezirken in Berlin wiederholt wird. Ziel ist, für eine entsprechende Empfehlung zu votieren. Darauf haben sich die Ampel-Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses heute verständigt. Eine Wiederholungswahl findet nach den Regeln des Wahlprüfungsverfahrens in der gleichen Form, also auch mit dem gleichen Stimmzettel statt, wie die ursprüngliche Wahl.


Wir wollen die Bundestagswahl dort wiederholen, wo tatsächlich Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme aufgrund von festgestellten Wahlfehlern nicht abgeben konnten. Vermutungen über sonstige Wahlfehler in nicht vom Bundeswahlleiter angegriffenen Wahlbezirken rechtfertigen nach unserer Auffassung keine Wahlwiederholung. Denn das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung ist mit den Auswirkungen eines konkret festgestellten Wahlfehlers abzuwägen. Es geht auch um die Rechtssicherheit des Wahlergebnisses vom 26. September 2021. Rund 70 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben ihre Stimme abgegeben. Deren gültiges Votum gilt es ebenfalls zu respektieren. Anders als der Bundeswahlleiter wollen wir die Wahl in allen wahlfehlerbehafteten Wahlbezirken in den zwölf Berliner Wahlkreisen nachholen und nicht nur in jenen sechs vom Bundeswahlleiter angegriffenen Wahlkreisen.


In der Demokratie darf es hinsichtlich der Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler keinen Vertrauensverlust geben. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein, dass sie bei einer Bundestagswahl ihre Stimme abgeben können. Alles andere würde der Demokratie insgesamt schaden.


Es gilt eine ganz einfache Regel: Wo es relevante Wahlfehler gab, gibt es eine Wiederholungswahl. Wo es keine Wahlfehler gab, gibt es keine Wiederholungswahl. Wo eine Wiederholungswahl stattfindet, wird der identische Stimmzettel wie bei der Bundestagswahl wieder vorgelegt.


Der Wahlprüfungsausschuss wird morgen eine entsprechende Empfehlung an den Bundestag aussprechen. Diese soll dann am 10. oder 11. November im Bundestag beraten werden.


Der Wahlprüfungsausschuss prüft ausschließlich die Wahl zum Deutschen Bundestag. Er prüft nach den Maßstäben des Grundgesetzes und des Wahlprüfungsgesetzes. Vom Wahlgeschehen in Berlin abgesehen werden wir prüfen, ob eine Änderung des Wahlprüfungsverfahrens für die Bundestagswahl notwendig ist.“

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