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THOMAE: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist erneut Warnschuss für Bundesregierung
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Das Urteil ist erneut ein deutlicher Warnschuss für die Bundesregierung. Der Europäische Gerichtshof hat nun zum vierten Mal festgestellt, dass eine anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung weiterhin auf Zeit spielt und nur darauf wartet, dass auch die deutsche Regelung kassiert wird. Davon geht im Übrigen auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages aus. Wir haben bereits vor zehn Jahren mit dem Quick-Freeze-Modell eine verfassungs- und europarechtskonforme Alternative vorgeschlagen, die der Europäische Gerichtshof bereits ausdrücklich aufgegriffen hat. Statt also sehenden Auges in die Europarechtswidrigkeit zu steuern, sollte die Bundesregierung endlich den Kopf aus dem Sand ziehen und unverzüglich eine verfassungs- und europarechtskonforme Gesetzesgrundlage für eine anlassbezogene Speicherung vorlegen.“