SOLMS-Gastbeitrag: Ein Appell für das Eigentum
Der Ehrenvorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hermann Otto Solms schrieb für das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) den folgenden Gastbeitrag:
Eigentum, Freiheit, Markt und Wettbewerb – diesen Werten verdanken wir unseren breiten Wohlstand. Die Soziale Marktwirtschaft hat Kräfte mobilisiert, die anfangs das Wirtschaftswunder und zuletzt den Aufstieg des „kranken Mannes“ zum Stabilitätsanker Europas ermöglicht haben.
Schon der Ökonom Walter Eucken bezeichnete das Eigentum und die damit verbundene Haftung als Voraussetzung dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft funktionieren kann. Eigentum gehörte für ihn zu den sieben konstituierenden Prinzipien, die eine Wettbewerbsordnung erst funktionsfähig machen. Auch das Bundesverfassungsgericht spricht dem Eigentum eine herausragende Bedeutung zu. „Das Eigentum ist ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht; das Bekenntnis zu ihm ist eine Wertentscheidung des Grundgesetzes von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat.“
Mit dieser Bewertung zählen Freiheit und Eigentum zu den Grundpfeilern unserer Gesellschaftsordnung. Privates Eigentum ist Ausgangspunkt der Marktwirtschaft. Im freien, selbstverantwortlichen Handeln des Menschen ist das Streben nach Eigentum angelegt. Hieraus motivieren sich der Entfaltungsdrang und die Leistungsbereitschaft des Menschen. Eine intakte Eigentumsordnung ist daher elementare Voraussetzung für wirtschaftliche Dynamik, für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und damit den Wohlstand aller. Eigentum ist Voraussetzung für eine individuelle und selbstbestimmte Lebensgestaltung, Eigentum generiert Verantwortung.
Die Bevölkerung ist heute in einer Breite Eigentümer wie nie zuvor. Bei Immobilien, Spar- und Anlagevermögen, aber auch der Ausstattung der Haushalte zeigt sich eine eindrucksvolle Besitzstandsmehrung. Privates Eigentum hat eine herausragende Bedeutung – es verbindet Freiheit mit Verantwortung, Entscheidung mit Haftung und Rendite mit Risiko.
In den letzten Jahren greift der Staat immer mehr in die Rechte seiner Bürger ein – vor allem in das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Eigentum und beruft sich dabei auf seine Sozialpflichtigkeit. In Artikel 14, Absatz 2 heißt es: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Aber zunächst einmal ist in der Verfassung das Eigentum garantiert und seine Sozialpflichtigkeit kann ja nur dann zum Tragen kommen, wenn die Eigentumsgarantie zuvor durch den Staat gewährleistet ist. In der politischen Diskussion entsteht immer mehr der Eindruck, als ob die Sozialpflichtigkeit im Vordergrund stünde und mit dem Bezug darauf wird die Eigentumsgarantie als solche immer mehr ausgehöhlt.
Bestes Beispiel ist das Wohneigentum. Es ist mit Vorschriften, Steuern und Gebühren schon über jedes vernünftige Maß hinaus belastet. Im Besonderen wird das sichtbar bei den Vorgaben im Bereich der Energieeinsparverordnung oder die Einschränkungen des Eigentümers eines denkmalgeschützten Gebäudes. Nicht zu vergessen die Mietpreisdeckelung und die Anhebung von Grund- und Grunderwerbsteuern. Aktuell wird insbesondere in Berlin für die Enteignung von privaten Immobilienunternehmen demonstriert.
Ja, wir sind uns der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewusst. Aber privates Eigentum zu beschlagnahmen, um die eklatanten Fehler einer Wohnungsbaupolitik zu korrigieren, ist wahrlich der falsche Weg. Denn der Staat ist selten der bessere Unternehmer. In vielen Bereichen fehlt die Fähigkeit, unternehmerisch zu denken und wirtschaftlich zu handeln. Verwaltungshandeln ist etwas völlig anderes als effizientes Managen. Beamte versuchen immer, Verantwortung zu vermeiden. Unternehmer hingegen sind es gewohnt, Risiken einzugehen und Risiken zu beherrschen. Alle sozialistischen Staaten haben das zum großen Leid ihrer Bevölkerung bewiesen. Aber auch viele der Staatsunternehmen von Bund und Ländern haben Milliarden Euro an Schulden, arbeiten unrentabel und werden mit Steuergeld künstlich am Leben gehalten.
Zudem wären von einer Enteignung nicht etwa anonyme Spekulanten betroffen, sondern Arbeitnehmer und ihr Spareigentum. Denn viele Versicherungsunternehmen legen das Geld für die private Altersvorsorge ihrer Kunden in Wohnungen an. Es darf keine Enteignung oder Beschlagnahmung geben. Stattdessen müssen wir dafür sorgen, dass es sich lohnt, Eigentum zu schaffen. Der Schutz des Eigentums ist deshalb eine der vornehmlichsten Aufgaben des Staates.