RUPPERT: Frauenquote im Wahlrecht kann kein Modell für den Bundestag sein
Zur Debatte über das Parité-Gesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:
„Der unterdurchschnittliche Frauenanteil in deutschen Parlamenten ist ein erhebliches Problem. Der Vorschlag, eine Frauenquote einzuführen, ist aber die falsche Schlussfolgerung und aus verfassungsrechtlicher Perspektive höchst bedenklich. Denn so wird der Bürger als Souverän stark in seiner Wahlfreiheit eingeschränkt. Die Forderung nach einer Frauenquote ist also kein tauglicher Vorschlag für mehr Demokratie, sie bewirkt sogar das Gegenteil.
Bei der anstehenden Reform müssen wir in einem engen verfassungsrechtlich zulässigen Korridor zentrale Weichenstellungen für eine Modernisierung des Wahlrechts vornehmen. Die FDP-Fraktion tritt dabei für eine Verkleinerung des Deutschen Bundestags ein. Ein Grundsatz muss bei allen Erwägungen im Vordergrund stehen: Das Wahlrecht soll festlegen, wie gewählt wird, nämlich allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Es soll aber nicht bestimmen, wie das Ergebnis einer Wahl aussehen muss. Denn das erinnert eher an einen ständischen Repräsentationsgedanken und nicht an das Ideal des freien Mandats. Anders als von Bundesjustizministerin Barley behauptet, kann der Vorstoß der rot-rot-grünen Landesregierung also kein Modell für den Bundestag sein.“