BUSCHMANN: Reichen Normenkontrollklage gegen den Berliner Mietendeckel ein
Zur Klage gegen den Berliner Mietendeckel erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann:
„Gemeinsam mit einem Großteil der Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reichen wir heute beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrollklage gegen den Berliner Mietendeckel ein. Das Land Berlin verletzt mit seinem Mietendeckel die Verfassung. Es hat seine Gesetzgebungsbefugnisse eindeutig überschritten, denn das Mietrecht ist Sache des Bundesgesetzgebers. Der Mietendeckel verschärft die Probleme am Wohnungsmarkt. Die Investitionen in den Berliner Wohnungsmarkt sind eingebrochen. Tausende neue Wohnungen werden nun gar nicht erst gebaut, alte Wohnungen nicht saniert. Dabei werden die Preise nur dann sinken, wenn das Angebot steigt. Insbesondere weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen. Dazu unterstützen sämtliche Mitglieder der FDP-Fraktion den Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht.“