Ausschuss für Arbeit und Soziales
BEECK: Bundesregierung will Menschen unter Vollbetreuung von Europawahl ausschließen
Zur Klage gegen den Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähigen erklärt der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Fraktion Jens Beeck:
„Die Bundesregierung will Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige von der Europawahl im Mai ausschließen. Der gemeinsame Gang der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen vor das Bundesverfassungsgericht ist nun die letzte Konsequenz, um diesen Grundrechtsbruch zu verhindern. Denn mit diesem Vorgehen untergräbt die Große Koalition den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von Anfang dieses Jahres, dass die Wahlrechtsausschlüsse unrechtmäßig sind. Die Position der FDP-Fraktion ist klar: Die Ausschlüsse dürfen nicht länger angewendet werden. Andernfalls raubt man diesen Menschen ein elementares Grundrecht.“