BUSCHMANN-Gastbeitrag: Merkels Werk und Seehofers Beitrag
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann schrieb für den „Focus“ (aktuelle Ausgabe) den folgenden Gastbeitrag:
Das krude Schauspiel rund um den Masterplan Migration ist ein Desaster. Es kostet die Bundesregierung, aber auch die demokratischen Institutionen als Ganzes Vertrauen. Denn die Bevölkerung stellt sich zunehmend eine Frage: Bekommt die Politik das Thema Migration überhaupt noch in den Griff? Zwei Erklärungen kursieren für das Desaster: Entweder handelt es sich um Theaterdonner der CSU, um für die bayerische Landtagswahl ein entschlossenes Bild abzugeben. Dann wird die Sache in Kürze wohl durch einen wachsweichen Kompromiss beigelegt. Die bayerischen Wähler sollten der CSU entsprechend an der Wahlurne zeigen, was sie von solcher Kulissenschieberei halten. Oder es liegt tatsächlich ein aufgestauter Konflikt vor. Dann jedoch zeigen sich hier alle Schwächen des Regierungsstils Angela Merkels. Er steht in offenkundigem Widerspruch zu dem, was das Grundgesetz als Regierungsstil nahelegt. Das ist Grund genug, um diese Widersprüche näher auszuleuchten.
Das Grundgesetz ist eine sehr moderne Verfassung. Es sieht vor, dass Minister ihre Häuser in eigener Verantwortung leiten. Staatsrechtler sprechen vom Ressortprinzip. In der Managementlehre spricht man von Empowerment: Die Probleme unserer Gegenwart sind komplex; daher sollte man fachliche Entscheidungen nicht zu stark zentralisieren, sondern besser so stark wie möglich an die Fachebene delegieren. Angela Merkel jedoch hat wie kein anderer Bundeskanzler vor ihr Befugnisse im Kanzleramt zentralisiert. Das lässt sich allein an der Entwicklung der Planstellen ablesen: Im Jahr ihrer Amtsübernahme hatte die deutsche Regierungszentrale noch 465,3 Vollzeitstellen. 2017 beträgt der Personalbestand 633,5 Stellen. Das ergibt einen Personalanwuchs um 168,2 Vollzeitstellen oder ca. 36 Prozent.
Die voranschreitende Zentralisierung durch Angela Merkel hat einen Grund: Delegation und Arbeitsteilung, wie sie das Grundgesetz für die Bundesregierung vorsieht, setzen ein „Mission Statement“ voraus. Denn nur dann, wenn die verschiedenen Ressorts auf ein gemeinsames Ziel eingeschworen sind, arbeiten sie nicht nebeneinander her oder gegeneinander, sondern miteinander. Darin findet auch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ihre Begründung. Sie dient nicht interventionistischem Mikromanagement im Geschäftsbereich der Ressorts. Sonst wäre das Ressortprinzip ja bloß eine leere Hülle. Die Richtlinienkompetenz soll die große Linie des Bildes einer gemeinsam angestrebten Zukunft vorgeben, das die Ressorts teilen und auf das sie gemeinsam hinarbeiten. Aber nichts ist der Regierungschefin mehr zuwider, als eine klare Vision zu formulieren, die eine längere Haltbarkeit als den Zeitraum zwischen zwei Gipfeltreffen besitzt.
Daher gelingt die Arbeitsteilung zwischen den Ressorts auch so schwer. Statt hier mit einem klaren Leitbild Abhilfe zu schaffen, zieht Angela Merkel lieber mehr und mehr Kompetenzen an sich. Das ist eigentlich ein typisches Indiz für Führungsschwäche: „Ach, bevor ich es den anderen erklärt habe, mach ich’s lieber selbst!“
Zwischen Ressorts, die mangels „Mission Statement“ nicht gut abgestimmt sind, muss es zwangsläufig zu Konflikten kommen. Das Grundgesetz sieht für die Beilegung solcher Konflikte zwei Mechanismen vor: Entweder entscheidet die Bundesregierung gemeinsam als „Team“, oder der Bundeskanzler macht von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch. Angela Merkel mag beides nicht. Stattdessen wartet sie, bis sich die Probleme so zahlreich oder so intensiv aufgestaut haben, dass Krisengipfel der regierungstragenden Parteien einberufen werden. Dort wird dann jenseits des Sachverstands der Ministerien und unter massivem politischem Druck etwas entschieden, was nicht selten eine äußerst geringe Halbwertszeit hat. Sachwidrige Kompromisse, die unter Zeitdruck geschlossen werden, zerfallen eben schnell. Und selbst wenn das nicht der Fall ist: Die Motivation eines Ressorts, eine Maßnahme im eigenen Geschäftsbereich umzusetzen, bei deren Konzeption man eher in der Rolle eines Statisten eingebunden war, wird überschaubar sein.
Schließlich geht der Bundesregierung immer wieder das Gespür für die Akzeptanz ihrer Politik in der Bevölkerung verloren. Das hat einen einfachen Grund. Will man sich der Stimmung in der Bevölkerung systematisch vergewissern, so stehen quantitative und qualitative Verfahren zur Verfügung. Das klassische quantitative Verfahren ist die Meinungsforschung oder Demoskopie. Noch nie war eine Regierung so demoskopiehörig wie unter Angela Merkel. Das Bundespresseamt beauftragt sie mit großem Aufwand. Kein Unternehmenslenker dieser Erde würde aber allein auf quantitative Methoden setzen. Ohne qualitative Verfahren geht es eben nicht. Das bedeutet Kundengespräche, Fokusgruppen oder Auswertung jedes Kundenkontakts.
Etwas Ähnliches sieht auch das Grundgesetz vor: Das letzte Wort soll demnach das Parlament haben. Es besteht aus Abgeordneten, die in ihren Wahlkreisen oder in ihren Bundesländern auf Landeslisten gewählt worden sind. Ein Großteil ihrer Arbeit besteht auch aus „Kundenkontakten“: Bürgergesprächen, Sprechstunden, Briefen, E-Mails usw. Ein selbstbewusstes Parlament sorgt dafür, dass die qualitativen Erkenntnisse aus diesen zahllosen Kontakten auch Niederschlag in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung finden. Das nach Peter Struck benannte Struck’sche Gesetz brachte diese wichtige Funktion zum Ausdruck: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es ihm im Entwurf vorgelegt worden ist. Doch noch nie war das Parlament so sehr zur bloßen Verkündungsbühne der Regierung degradiert wie unter den großen Koalitionen Angela Merkels.
So darf man mit Recht sagen, dass die Dysfunktionalität dieser Bundesregierung gewiss auch auf Beiträge Horst Seehofers zurückzuführen ist. Aber die strukturellen Ursachen sind Angela Merkels Werk.