Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Zuständig für Politik, die rechnen kann
MEYER/SCHULZ: Verrechnungsmöglichkeiten bei Termingeschäften ausweiten
Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes über die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer:
"Es zeigt sich, dass die Große Koalition mit der Einführung der Verlustverrechnungskreise in einer Nacht und Nebel Aktion einen schweren Fehler begangen hat. Das muss nun korrigiert werden, so, wie wir es schon im Bundestagswahlkampf 2021 gefordert haben. Die FDP-Fraktion hat sich bereits in den Verhandlungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz dafür eingesetzt. Wir werden uns auch in anstehenden Gesetzgebungsverfahren weiter dafür stark machen. Ich fordere die Koalitionspartner auf, nun ebenfalls proaktiv an die Sache ranzugehen."
Dazu erklärt die Berichterstatterin für Kapitalmärkte der FDP-Fraktion Anja Schulz:
„Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes bestätigt die Auffassung der FDP: Die Vorschriften zur Verlustverrechnungsbeschränkung sind verfassungsrechtlich höchst problematisch. Trotz wiederholter Zweifel des Bundesfinanzhofes wurde das Thema politisch nicht angegangen. Unsere Koalitionspartner müssen sich jetzt bewegen. Die komplizierten Vorgaben für Termingeschäfte und die Unterscheidung verschiedener Verlusttöpfe innerhalb der Kapitalgeschäfte muss der Vergangenheit angehören. Auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu warten wäre ein Fehler. Politik sollte nicht erst nach einem höchstrichterlichen Urteil tätig werden. Als Gesetzgeber können und sollten wir Gesetze proaktiv gestalten.“