Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
KUHLE: Urteil im Halle-Prozess darf kein Schlusspunkt sein
Zum Urteil im Halle-Prozess erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle:
„Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg gegen den Halle-Attentäter kann im Einzelfall zur Genugtuung beitragen, darf jedoch kein Schlusspunkt sein. Es muss vielmehr der Auftakt dafür sein, Antisemitismus entschlossener zu bekämpfen und digitale Radikalisierungsräume besser auszuleuchten. Der Täter wollte in Halle eine möglichst große Anzahl jüdischer Menschen töten. Nur die Tür der Synagoge hielt ihn davon ab. Doch jeden Tag geschehen in Deutschland auch weiterhin antisemitische Straftaten. Bund und Länder müssen daher beim Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Einrichtungen an einem Strang ziehen und den Sicherheitsbedenken der Gemeinden Rechnung tragen. Der Täter hat sich nachweislich in einem internationalen Online-Netzwerk von Rechtsextremisten bewegt, die sich gegenseitig zu Gewalttaten anstacheln. Die Sicherheitsbehörden dürfen die Bedeutung dieser Netzwerke nicht unterschätzen. Die Einbindung wissenschaftlicher und technischer Expertise in die Arbeit der Sicherheitsbehörden muss daher verbessert werden.“