Wolfgang Kubicki
Pressemitteilung

KUBICKI-Gastbeitrag: Unser Grundgesetz ist keine Schönwetter-Verfassung

Das FDP-Fraktionsvorstandsmitglied Wolfgang Kubicki schrieb für die „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Freitagsausgabe) den folgenden Gastbeitrag:

Der ARD-Chefredakteur Rainald Becker konstatierte jüngst in den „Tagesthemen“, dass in einer Demokratie zwar auch „Kinds- und Querköpfe“ für die „merkwürdigsten Inhalte“ demonstrieren dürften, fragt aber sogleich, ob das auch „in pandemischen Zeiten“ erlaubt werden müsse. Ganz so, als lebten wir in einer Schönwetter-Demokratie, deren Maßstäbe nur gelten können, wenn wir keine anderen Probleme haben. Die Art, wie wir über Versammlungsfreiheit reden und sie sogar zur Disposition stellen, ist verstörend.

Zu erklären sind solche Aussagen auch mit den Bildern des letzten Wochenendes aus Leipzig, die teils schwer erträglich waren. Übersehen wird dabei aber, dass der Ablauf und die anschließende Eskalation der Demonstration auch unter den dort geltenden Bestimmungen unzulässig waren. Die von den Behörden und dem Oberverwaltungsgericht verfügten Auflagen wurden schon von Beginn an nicht oder nur halbherzig durchgesetzt. Wenn der Fehler aber in einer mangelnden Rechtsdurchsetzung liegt, werden auch Verschärfungen letztlich ins Leere laufen. Die Krise fordert Staat und Gesellschaft. Sie darf sich aber nicht zu einer Vertrauenskrise in unsere freiheitlichen Werte auswachsen. Unser Grundgesetz ist keine Schönwetter-Verfassung, sondern kann auch mit diesen extremen Situationen umgehen. Vertrauen wir auf unsere seit Jahrzehnten praktizierten Maßstäbe und setzen sie durch, statt reflexartig Freiheitsrechte pandemiebedingt allzu großzügig zu suspendieren. Zu diesen gut eingeübten Maßstäben gehört es auch, dass wir selbst Demonstrationen von „Kinds- und Querköpfen“soweit und solange aushalten müssen, wie es rechtlich vertretbar ist. Wo aber Auflagen ignoriert werden, endet die Toleranz des Rechtsstaates.

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