Zuständig für Vorankommen durch eigene Leistung
KÖHLER: Erziehungsleistung in der Pflegeversicherung besser berücksichtigen
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Pflegeversicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler:
„Die FDP-Fraktion begrüßt die differenzierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Schon heute wird die Erziehungsleistung sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung durch einen höheren Leistungsanspruch abgegolten. Demgegenüber hätten zusätzlich reduzierte Beitragssätze für Eltern eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der übrigen Versicherten oder der Steuerzahler zur Folge. Im Bereich der Pflegeversicherung werden wir nun mit unseren Partnern in der Ampelkoalition beraten, wie wir die Anzahl der Kinder in der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung künftig am sinnvollsten berücksichtigen können. Klar ist: Mit der Umsetzung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts wird die lediglich holzschnittartige Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Kinder spätestens im Sommer nächsten Jahres einem System weichen, in dem die reale Erziehungsleistung in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt wird.“