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HELLING-PLAHR/HOUBEN: Befreien Betriebe, Bürger und Behörden von Bürokratie-Ballast
Zum Bürokratieentlastungsgesetz IV erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:
„Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratieentlastungsgesetz IV befreien wir unsere Betriebe, Bürger und Behörden von Bürokratie-Ballast und sorgen so für jährliche Erleichterungen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro. Die Zahlen zeigen, wie ernst wir es mit dem Bürokratieabbau meinen: Fast 90 Prozent der Gesamtentlastung tragen das FDP-geführte Finanz- sowie das Justizministerium bei. Die Weichen für weitere wichtige Entlastungsschritte sind bereits gestellt: Gemeinsam mit Frankreich schieben wir der Regulierungswut Ursula von der Leyens einen Riegel vor. Die EU hatte 2022 für jedes abgeschaffte EU-Gesetz vier neue produziert und damit mehr als die Hälfte des nationalen Erfüllungsaufwandes zu verantworten. Auf nationaler Ebene ruhen wir uns nicht darauf aus, dass das Meseberger Entlastungspaket bereits jetzt das Dreifache an Entlastung leistet, verglichen mit dem größten Programm unserer Vorgängerregierungen. Bürokratieabbau ist ein Dauerauftrag – weitere Erleichterungen sind geplant.“
Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Reinhard Houben:
„Das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist ein echter Fortschritt auf dem noch weiten Weg der bürokratischen Entlastung. Bürokratieabbau ist eine Aufgabe aller Ressorts. Es ist höchst bedauerlich, dass nicht alle Teile der Regierung das so sehen. So hat das Umweltministerium gar keine Entlastungsvorschläge geliefert. Die wirtschaftliche Lage unseres Landes verlangt jedoch nach Handlungsbedarf in allen Bereichen. Wir brauchen jetzt nicht weniger als eine Wirtschaftswende. Der Abbau von überflüssiger Bürokratie ist dabei von herausragender Bedeutung.“