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HACKER: Neues Medienrecht im Saarland tritt auf Druck der FDP-Fraktion in Kraft
Zum Inkraftreten des neuen saarländischen Landesmediengesetzes erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Thomas Hacker:
„Das neue saarländische Landesmediengesetz ermöglicht eine unabhängige und staatsferne Medienaufsicht. Damit wurde der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorgegriffen und der von uns angemahnte verfassungswidrige Zustand beseitigt. Die Neuregelung des Medienrechts wurde notwendig, da die bisherige Regelung zur Wahl des Direktors der Landesmedienanstalt durch den Landtag in §58 des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf das Gebot der Staatsferne aufwarf. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes in dieser Fassung ist eine direkte Reaktion auf die eingereichte Normenkontrolle durch die Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linken. Es ist erfreulich, dass unsere Bedenken in Hinblick auf das Medienrecht ernst genommen wurden und die Landesregierung unserer Kritik gefolgt ist. Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Meilenstein für die Unabhängigkeit der Medien im Saarland. Damit sind jetzt alle Landesmedienanstalten staatsfern organisiert – ein wichtiges Zeichen für unsere Demokratie.“