Haushaltsausschuss
Rechtsausschuss
FRICKE: Zweiter Nachtragshaushalt verhindert ökonomisches Long-Covid
Zur Klage gegen das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Otto Fricke:
„Es ist gutes demokratische Recht der Opposition, gegen den zweiten Nachtragshaushalt beim Bundesverfassungsgericht vorzugehen. Jedoch verkennt die CDU/CSU-Fraktion die ökonomische und ökologische Situation. Während sie einen langjährigen Rechtsweg beschreitet, ohne konstruktive Alternativen aufzuzeigen, gehen wir die Zukunftsherausforderungen unseres Landes an.
In der Corona Krise sind zu viele Investitionen aufgrund der pandemiebedingten Verwerfungen bzw. der fehlenden Planungssicherheit unterblieben. Um ein ökonomisches Long-Covid zu verhindern, aktivieren wir gezielt kurz- und mittelfristige private Investitionen in Zukunftsbereiche. Dadurch haben wir bereits jetzt den notwendigen Nachholprozess angestoßen. Der zweite Nachtragshaushalt zum Bundeshaushalt 2021 greift zudem den Auftrag auf, den wir vom Verfassungsgericht zum Klimaschutz bekommen haben.
Für unsere großen Herausforderungen der Digitalisierung, Dekarbonisierung aber auch Demographie können wir nicht warten, bis die Union in ihre neue konstruktive Rolle gefunden hat. Wie wenig sie diese bisher gefunden hat, sieht man auch daran, dass die CDU/CSU-Fraktion sich gar nicht die Mühe macht alternative Einsparvorschläge aufzuzeigen. Friedrich Merz ist der Meinung, dies sei Aufgabe der Regierung, dabei ist der Souverän des Haushalts das Parlament. Der Diskurs über die Frage, was das bessere Gesetz ist, sollte deshalb im Deutschen Bundestag stattfinden.“