Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
FÖST: EU-Gebäuderichtlinie darf deutsche Gesetze nicht konterkarieren
Zur Einigung über die Reform der EU-Gebäuderichtlinie erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Daniel Föst:
„Die Entschärfung der EU-Gebäuderichtlinie ist ein Erfolg der deutschen Regierung. Einen Sanierungszwang wird es nun nicht mehr geben. Die vorangegangene unionsgeführte Regierung hatte sich noch für schärfere Ziele eingesetzt. Wir haben stattdessen für mehr Praxistauglichkeit und erreichbare CO2-Einsparziele gesorgt. In der Koalition haben wir uns auf ein Ende von fossilen Heizungen ab 2045 geeinigt. Der aktuelle Vorschlag aus Brüssel sieht ein Aus für fossile Heizungen ab 2040 vor. Die EU-Gebäuderichtlinie darf jedoch nicht deutsche Gesetze konterkarieren. Die Verzahnung aus kommunaler Wärmeplanung, einer großzügigen Heizungsförderung und dem Gebäudeenergiegesetz ist ein sinnvolles Konzept. Es muss auch zukünftig größtmögliche Technologieoffenheit bei der Heizungswahl gegeben sein. Hybridheizungen und Wasserstoff-ready Heizungen müssen weiterhin möglich sein. Wir müssen die Bürger mitnehmen, denn den Kampf gegen den Klimawandel können wir nur gemeinsam gewinnen.“