BUSCHMANN-Statement: Sollten nicht mit pauschalen Lockdowns, Schulschließungen, Betriebsschließungen arbeiten
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann gab vor der Fraktionssitzung folgendes Statement ab:
„[...] Niemand kann verkennen, dass die Lage sehr, sehr ernst ist. Insbesondere im Süden der Republik, in Sachsen und Thüringen und in Bayern muss man sie als dramatisch bezeichnen. Die Infektionszahlen schießen dort durch die Decke und das Gesundheitssystem ist dort erheblichen Belastungen ausgesetzt. Wir haben auch mit unserem ursprünglichen Gesetzespaket nie, und das betone ich, niemals die Botschaft senden wollen, dass Corona vorbei ist. Wir haben immer gesagt, dass Corona gefährlich ist und wollten mit einem modernisierten, rechtssicheren Maßnahmenpaket arbeiten und insbesondere die Corona-Politik zurück in die Parlamente holen. Das gilt nach wie vor, aber wenn sich die Lage verändert, wenn die Gefahrensituation sich verschlimmert, dann muss man auch die Maßnahmen anpassen. Und deshalb ist es mir sehr wichtig, einer Fehlinformation entgegenzutreten. Unser neues Maßnahmenpaket löst ein altes Maßnahmenpaket ab. Das alte Maßnahmenpaket hat diesen etwas sperrigen Namen epidemische Lage von nationaler Tragweite und es wird immer wieder versucht, den Eindruck zu erwecken, dass, wenn wir unser neues Maßnahmenpaket auf den Weg bringen, um das alte abzulösen, dass wir nicht über angemessene Instrumente verfügten, um Corona zu bekämpfen. Das ist ausdrücklich falsch […] Deshalb ist es mir sehr wichtig, noch mal klar zu machen, Abstandsgebote werden weiter möglich sein. Die Maskenpflicht, die Auflagen für Einrichtungen, um sie eben sicher zu betreiben, werden bleiben. Wir werden für die Maßnahmen, die aus dem alten Paket bekannt waren, aber rechtsunsicher waren, Rechtssicherheit herstellen. [...] Und wir werden dafür sorgen, dass an die Genesenen-, Geimpft- und Getestetennachweise tatsächlich rechtssichere Zugangsbeschränkungen geknüpft werden können. Das ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um rechtssicher mit 2G- oder 3G-Konzepten arbeiten zu können. […] Es werden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen wie privaten Raum möglich sein. Es wird möglich sein, abstrakte Kapazitätsbeschränkungen zu verhängen. […] Wir sind nicht der Meinung, dass wir pauschal in Deutschland mit Lockdowns, pauschalen Schulschließungen, Betriebsschließungen oder innerdeutschen Reisebegrenzungen arbeiten sollten. Wir hören aber immer wieder die Aufforderung aus dem Süden der Republik um erweiterte Maßnahmen. Wir sind deshalb auch bereit und werden das auch morgen tun, den Ländern Instrumente zu geben, die auch über den jetzt vorgestellten Maßnahmenkatalog hinausgehen [...] Die halten wir allerdings für so grundrechtsrelevant, dass wir sagen, dass dafür eine Mehrheit im jeweiligen Landesparlament erforderlich ist. [...] Wir sind darüber hinaus auch den süddeutschen Bundesländern, die sich regelmäßig äußern, dass sie mehr Maßnahmen bräuchten, insofern entgegengekommen, dass wir ihnen eine Übergangsfrist einräumen, um ihr Landesrecht vom alten Recht auf das neue umzustellen. Das bedeutet, Maßnahmen, die bis zum 25. November von den Ländern auf alter Rechtsgrundlage ergriffen worden sind, können bis Mitte Dezember fortgelten. […] Es gibt damit also umfangreiche Möglichkeiten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. […] Ich will betonen, nach heutigem, jetzt geltendem Recht wären sogar Lockdown-Maßnahmen möglich. Es wird immer so getan, als ob die Einleitung unseres Gesetzgebungsverfahrens in irgendeiner Weise die Möglichkeit eingeschränkt hätte, das jetzt geltende Recht anzuwenden. Und vor diesem Hintergrund möchte ich noch mal betonen, niemand kann behaupten als Landesregierung, dass man nicht handeln könne [...] Man muss es nur eben tun.
Und was ich nicht für angemessen halte, ist, wenn in einem Bundesland die Lage verheerend ist, zu behaupten, man könne von diesem Maßnahmenkatalog nur dann Gebrauch machen, wenn es alle Bundesländer gemeinsam tun. Das ist rechtlich falsch. Und das ist auch der Lage nicht angemessen. [...] Wenn es Bundesländer gibt, die eine sehr erfolgreiche Impfkampagne, eine sehr gut organisierte Booster-Kampagne durchgeführt haben, deshalb niedrigere Inzidenzen haben und deshalb auch niedrige Hospitalisierungsquoten haben, dann kann es nicht sein, dass man diese Bundesländer nötigen möchte, beispielsweise von Lockdown-Maßnahmen Gebrauch zu machen, um sich ein Stück weit dahinter zu verstecken. […] Wir haben darüber hinaus auch weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Es war unserer Meinung nach immer schon ein Fehler, die kostenlosen Bürgertests abzuschaffen. Denn wenn hier ein breitflächiges, kostenfreies Angebot besteht, ist die Wahrscheinlichkeit höher, unerkannte Infektionen zu erkennen. Das ist ein Beitrag, um Infektionskrankheiten schneller zu unterbrechen. Und im Zusammenspiel mit 3G am Arbeitsplatz und 3G im ÖPNV macht die Maßnahme natürlich auch Sinn, weil wir dann natürlich die Kosten für solche Tests auch reduzieren. […] Wir werden jetzt zum ersten Mal eine gesetzlich fundierte Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen haben. Wir haben bislang, und das will ich nicht parteipolitisch adressieren, aber wir haben als Land versagt beim Schutz der Älteren, beim Schutz der vulnerablen Gruppen, dort, wo sie hochkonzentriert zusammenleben [...] Wir werden mit unserem Anti-Corona-Gesetzespaket jetzt eine gesetzliche Testpflicht verankern und wir werden Strafbarkeitslücken für diejenigen schließen, die mit falschen Test- oder Impfzertifikaten arbeiten. [...] Diese Lücke muss geschlossen werden und diese Lücke schließen wir jetzt. […] Ich will weiterhin betonen, dass es aber bei Schutzmaßnahmen nicht alleine bleiben kann. Der Weg aus der Pandemie und das ist entscheidend, ist eine hohe allgemeine Impfquote, ist, dass wir Menschen schnell auch boostern, die schon ihre Impfung bekommen haben, und dass wir das insbesondere dort tun, wo sehr viele vulnerable Menschen zusammenleben, in den Alten- und Pflegeheimen, aber auch insgesamt ältere Mitbürgern schnell ein praktisches, transparentes Impfangebot machen. Meine Bitte ist deshalb an die MPK, die morgen Nachmittag stattfinden und beraten wird, wie sie dieses neue Gesetzespaket dann auch in die Praxis der Länder überführen wird, auch hier voranzugehen. Der Bund ist bereit, die Kosten für Impfungen zu tragen, wenn jetzt schnell Impfzentren, mobile Teams auf den Weg gebracht werden. Die Haltung der Freien Demokraten ist klar: Wer medizinisch zuverlässig eine Spritze verabreichen kann, sollte in die Impf- und Boosterkampagne eingebunden werden. […]“