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Stephan Thomae Katharina Willkomm
Pressemitteilung

THOMAE/WILLKOMM-Gastbeitrag: Wie die FDP Verbraucher in der digitalen Welt schützen will

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae und die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katharina Willkomm schrieben für „Handelsblatt Online“ den folgenden Gastbeitrag:

Bereits mit den Karlsruher Freiheitsthesen aus dem Jahr 2012 haben sich die Freien Demokraten das Ziel auferlegt, Bürgerinnen und Bürger nicht vom Markt abzuschirmen, sondern die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie Entscheidungen als mündige und eigenverantwortliche Verbraucherinnen und Verbraucher treffen können. Allerdings verbirgt sich diese politische Intention vielfach hinter anderen Begriffen: Wenn wir uns für einen starken Rechtsstaat, für funktionierenden Wettbewerb und gegen Monopole aussprechen, dient das insbesondere auch dem Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Als Gruppe betrachtet sind sie ein äußerst starker Player in der sozialen Marktwirtschaft. Kein Auto, kein Bier, kein IT-Gadget ist lange im Geschäft erhältlich, wenn niemand das Produkt kaufen will. Dieser abstrakten Gestaltungsmacht am Markt sind sich viele nicht bewusst; sie fußt aber in der selbstbestimmten Entscheidungsfreiheit des einzelnen im Alltag und ist damit Ausdruck kernliberaler Politik.

Bewusste Entscheidungen setzen erstens transparente Informationen voraus. Vergleichs- und Beratungsportale, App-Stores, Online-Marktplätze und Suchmaschinen haben hierbei deutlichen Nachholbedarf. Bei den Ergebnislisten dieser Dienste muss nachvollziehbar sein, wie sich ein bestimmter Ranglistenplatz ergibt. Bezahlte Platzierungen müssen klar als Anzeigen gekennzeichnet sein.

Ebenso muss der Unterschied, ob ein Angebot aus privater Hand oder von einem Gewerbetreibenden stammt, leicht nachvollziehbar sein. Denn auf Verbraucherrechte kann man sich nur gegenüber Unternehmern berufen. Gleichzeitig sollten Suchmaschinen künftig anzeigen, ob sie eigene wirtschaftliche Interessen am gelisteten Produkt verfolgen und wer im Falle eines Vertragsschlusses der konkrete Vertragspartner des Verbrauchers wird.

Schließlich müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher sehen können, welche Marktabdeckung das Portal hat. Viele dieser Forderungen sind in den letzten Wochen auf europäischer Ebene deutlich vorangetrieben worden. Wichtig ist jedoch, dass der digitale Binnenmarkt durch eine möglichst einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten gestärkt wird und die Bundesregierung davon absieht, wie bei der avisierten Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform den nationalen Flickenteppich auszuweiten. Ziel der Freien Demokraten sind stärkere Verbraucherinnen und Verbraucher und ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen.

Zweitens brauchen wir die verpflichtende Interoperabilität zwischen Systemen und digitalen Diensten. Der Wettbewerb wird nur dann verbraucherfreundlich gestärkt, wenn Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich ihre Daten von einem Online-Anbieter zum nächsten mitnehmen können. Sie würden freier und selbstbestimmter, wenn die Dienstanbieter Schnittstellen bereitstellen müssten, um bei einem entsprechenden Wunsch Kommunikation über Plattformgrenzen hinweg zu ermöglichen.

Digitaler Verbraucherschutz erfordert drittens, die Produkthaftung für Digitalprodukte zu verbessern. Wir brauchen EU-weit verbindliche Mindeststandards im Bereich IT-Sicherheit von Verbraucherprodukten, von der Verpflichtung zur Verschlüsselung von Kommunikation bis hin zu Voreinstellungen für sichere Passwörter.

Wir begrüßen, dass das EU-Parlament die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beschlossen hat. Darin ist geregelt, dass Käufer digitaler Waren einen Anspruch darauf haben, dass während der üblichen Nutzungsdauer Sicherheitslücken in ihren Produkten geschlossen werden und der Verkäufer auf die Dauer der Gewährleistung hinweisen muss.

Noch komplexer, aber nicht weniger wichtig, sind viertens Fragen des Verbraucher-Scorings. Viele Bürgerinnen und Bürger haben inzwischen mehr Angst vor einem negativen Scoring als vor dem Gerichtsvollzieher. Es kann dabei weder darum gehen, gegenüber potenziellen Konkurrenten Geschäftsgeheimnisse offenzulegen, noch Zahlen- und Zeichenketten von Programmcodes für die Allgemeinheit zu veröffentlichen. Vielmehr kommt es darauf an, zu wissen, welche Daten Algorithmen einbeziehen und wie sie diese gewichten.

Die Mechanismen müssen nachvollziehbar sein, um Diskriminierungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern auszuschließen. Die Zuständigkeit für die Überprüfung dieser Informationen könnte bei beliehenen Einrichtungen wie dem TÜV liegen, die die Einhaltung staatlicher Bedingungen prüfen, aber privatwirtschaftlich tätig sind. Gleichzeitig könnte die Etablierung eines unternehmerischen Verhaltenskodex als Instrument der Selbstregulierung ein gangbarer Weg sein, Vertrauen und Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbrauchern in algorithmenbasierte Entscheidungen zu fördern.

Fünftens brauchen wir eine wissensbasierte KI-Strategie. Transparentere Produkte und Dienstleistungen sind die eine Seite der Medaille. Damit einhergehen muss ein technisches Grundverständnis der Verbraucherinnen und Verbraucher. Für das Leben in und mit der digitalen Welt bedeutet das, dass die Menschen „dem Computer“ nicht blind vertrauen dürfen. Das gilt für Vermieter, Arbeitgeber und Verbraucher, insbesondere aber für Anwälte und Staatsbedienstete, die Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen treffen.

Deutschland soll sich zum Vorreiter im Bereich der KI entwickeln und die Arbeit in wirtschaftlichen Erfolg ummünzen. Gleichzeitig darf es nicht zu einer Verselbständigung automatisierter Entscheidungen kommen. Vielmehr müssen Menschen befähigt werden, eine KI-Entscheidung grundsätzlich zu verstehen, in Frage zu stellen und überprüfen zu können. Deshalb ist entsprechendes Wissen das A und O. Wir wollen im Bereich der Verbraucherbildung für die digitale Welt die Stiftung Datenschutz weiter stärken, damit sie ihrem Bildungsauftrag und der Förderung eines effizienten Privatsphärenschutzes besser nachkommen kann.

Der „Digitalpakt Schule“, den die Freien Demokraten maßgeblich vorangetrieben haben, war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherbildung. Zudem gilt es, sinnvolle verbraucherfördernde Konzepte wie das in NRW eingeführte Schulfach Wirtschaft bundesweit auszubauen. Denn für die digitale Verbraucherbildung wird es darauf ankommen, auch die Lehrinhalte an die Digitalisierung anzupassen.

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