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THOMAE: Verhältnismäßigkeit muss bei DNA-Analysen gewahrt bleiben
Zum Gesetzentwurf zur Erweiterung der DNA-Fahndung erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Auch wenn die DNA-Analyse grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Straftaten ist, stellt sie stets einen erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Deshalb wurde ihr Anwendungsbereich zurecht auf den persönlichkeitsneutralen Bereich beschränkt. Dies geschah auch, um dem sogenannten Racial Profiling vorzubeugen. Die Bundesjustizministerin muss erklären, wie sie diese Gefahr bannen will. Die FDP-Fraktion fordert, dass zuerst kritisch geprüft wird, ob eine Analyse weiterer DNA-Merkmale überhaupt sinnvoll ist. So können bereits gefärbte oder ergraute Haare den Ermittlungserfolg bei analysegestützter Fahndung gefährden. Zudem müsste klar definiert sein, bei welchen Straftaten die DNA-Analyse zur Anwendung kommen soll. In einem Rechtsstaat muss bei jedem staatlichen Eingriff sichergestellt sein, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.“