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THOMAE: Union muss endlich von anlassloser Vorratsdatenspeicherung abrücken
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Die FDP-Fraktion begrüßt, dass der Europäischen Gerichtshof eine flächendeckende und pauschale Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt hat. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist damit nicht zu halten. Insbesondere die Union muss daher endlich davon abrücken, diese immer wieder zu fordern. Stattdessen sollten Alternativen diskutiert werden. Die Speicherung von Telekommunikationsdaten und IP-Adressen ist ein schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger. Daher muss jeder Eingriff wirklich erforderlich sein. Die FDP-Fraktion hat schon vor Jahren mit dem Konzept ‚Quick-Freeze‘ einen verfassungskonformen Vorschlag gemacht. Bei diesem soll anlassbezogen und bei bestimmten Verdachtsmomenten eine Speicherung der Telekommunikationsdaten erfolgen. Der Europäische Gerichtshof bestätigt diesen Weg, indem er diese Ausnahme ausdrücklich nennt.“