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THOMAE: An Streichung des Paragrafen 219a führt kein Weg vorbei
Zur Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Die Verfassungsbeschwerde der Berliner Ärztin Bettina Gaber gegen den Paragrafen 219a ist konsequent und richtig. Es ist beschämend, dass die Bundesregierung die Ärzte quasi dazu zwingt, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Große Koalition muss endlich Verantwortung übernehmen und den Paragraf 219a abschaffen. Die SPD hat immer noch die Möglichkeit, ihren früheren Ankündigungen Taten folgen zu lassen und die Komplettabschaffung des Paragrafen 219a wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Stattdessen duckt sie sich weg. Das Urteil des Landgerichts Gießen hat jedoch deutlich gezeigt, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a immer noch keine Rechtssicherheit für die Ärzte gebracht hat. Das ist fatal: Ärzte müssen sachlich informieren dürfen. Deswegen führt kein Weg an der schnellstmöglichen Streichung des Paragrafen 219a vorbei.“