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THOMAE: Große Koalition muss Gespräch für Grundgesetzänderung zu Kinderrechten suchen
Zum Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Im Grundgesetz klafft zwar keine Schutzlücke zulasten von Kindern, als FDP-Fraktion verschließen wir uns einer ausdrücklichen Verankerung von Kinderrechten jedoch nicht. Die Große Koalition muss nun das Gespräch suchen, schließlich ist für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit nötig. Für uns ist zentral, dass die Elternverantwortung nicht durch einen starken Staat ersetzt wird, der den Familien eine ‚richtige‘ Erziehung vorgibt. Der Kabinettsbeschluss sollte beim Grad der Berücksichtigung des Kindeswohls und der Betonung der Subjektqualität des Kindes als Grundrechtsträger nachgebessert werden. Zudem sollte das Diskriminierungsverbot unehelicher Kinder angepasst werden, damit die Vielfalt gelebter Familienkonstellationen im Grundgesetz besser abgebildet wird.“