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THOMAE: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist Meilenstein für informationelle Selbstbestimmung
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsdatenauskunft erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiges Grundsatzurteil und gleichzeitig ein Meilenstein für die informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Selbst bei der vergleichsweise wenig eingriffsintensiven Bestandsdatenauskunft sind anlasslose, flächendeckende Auskünfte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit schiebt das Bundesverfassungsgericht den ausufernden Überwachungsfantasien der Union einen Riegel vor. Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Verfassungsschutz brauchen jetzt dringend Rechtssicherheit. Die Große Koalition muss daher schnellstmöglich tätig werden. Wichtig ist bei einer Neuregelung, dass alle Anfragen vollständig dokumentiert und damit nachvollziehbar und überprüfbar werden. Eine weitere Konsequenz sollte sein, dass alle Sicherheitsgesetze evaluiert und neue Sicherheitsgesetze verpflichtend einer Überwachungsgesamtrechnung unterworfen werden.“