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THOMAE: Deutschland muss Reform des europäischen Asylsystems zum Schwerpunkt seiner EU-Ratspräsidentschaft machen
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umverteilung von Asylbewerbern erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiges Signal und unterstreicht zwei Punkte: Erstens, dass die EU eine Rechtsgemeinschaft ist, deren Regeln einzuhalten sind und in der Mehrheitsentscheidungen respektiert werden müssen. Zweitens, dass Migration eine Herausforderung für alle EU-Mitgliedstaaten ist, die nur gemeinsam gelöst werden kann. Die EU darf und durfte Griechenland mit seinen besonderen Lasten aufgrund der geografischen Lage nicht allein lassen. Das Urteil zeigt aber auch, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit verbindlichen Verteilungsquoten endlich gelingen muss. Deutschland sollte dies zu einem Schwerpunkt seiner EU-Ratspräsidentschaft machen. Sollte eine Einigung nicht gelingen, muss Deutschland mit einer ‚Koalition der Willigen‘ vorangehen. Länder, die sich daran nicht beteiligen wollen, müssen Kürzungen der finanziellen Zuwendungen aus dem EU-Haushalt dulden. Eine Gemeinschaft ist keine Einbahnstraße.“