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Stephan Thomae
Pressemitteilung

THOMAE: Brauchen effektivere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur BND-Überwachung im Ausland erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiges Signal. Es stellt klar, dass unsere Werte und elementaren Grundrechte nicht an der Landesgrenze enden und auch in der Kooperation mit ausländischen Diensten berücksichtigt werden müssen. Endlich gibt es dafür klare Vorgaben. Bei der nun notwendigen Überarbeitung des BND-Gesetzes muss die Bundesregierung sicherstellen, dass der BND sein Vorgehen bei der Fernmeldeaufklärung stärker begründet. Die Praxis bei der Inlandsüberwachung zeigt, dass dies seine Arbeit nicht übermäßig einschränken würde und schnelles Handeln ohne Weiteres möglich ist. Zudem stützt das Gericht die Forderung der FDP-Fraktion, dass wir eine effektivere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste brauchen. Dafür fordert die FDP-Fraktion drei Maßnahmen: Das Parlamentarische Kontrollgremium muss gestärkt werden, die G 10-Kommission sollte für die Fernmeldeüberwachung insgesamt zuständig sein und es sollte ein Nachrichtendienstbeauftragter des Deutschen Bundestages eingesetzt werden. Dieser muss unabhängig Informationen über die Tätigkeit der Nachrichtendienste einholen können und die Abgeordneten mit regelmäßigen Berichten darüber informiert.“

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