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THOMAE: Ausgangssperren sind unangemessen und verfassungswidrig
Zur Debatte über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Es macht fassungslos, mit welcher Vehemenz die Bundesregierung Erkenntnisse aus der Wissenschaft ignoriert. Die FDP-Fraktion lehnt Ausgangssperren kategorisch ab. Diese sind zu massive Eingriffe in die Bewegungsfreiheit der Bürger. Im Vergleich zu anderen Maßnahmen haben Ausgangssperren nachweislich auch nur einen minimalen Effekt bei der Pandemiebekämpfung. Zudem würden so Kontakte in Privaträume verlagert, wo das Infektionsrisiko deutlich höher ist. In der Abwägung mit der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der Bürger sind Ausgangssperren daher schlicht nicht angemessen und verfassungswidrig. Dies gilt umso mehr, wenn einzig die 7-Tage-Inzidenz zum Maßstab gemacht wird. Als FDP-Fraktion können und werden wir Ausgangssperren daher nicht zustimmen. Die Große Koalition darf nicht sehenden Auges eine Klagewelle vor dem Bundesverfassungsgericht riskieren und muss den Entwurf des Infektionsschutzgesetzes grundlegend überarbeiten.“