STRASSER/RENNER/MIHALIC: Zeugenvernehmung wäre wichtig für Aufklärung des Breitscheidplatzanschlags gewesen
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Vernehmung eines Vertrauensperson-Führers des Bundesamtes für Verfassungsschutz im 1. Untersuchungsausschuss erklären der Obmann der FDP-Fraktion Benjamin Strasser, die Obfrau der Fraktion Die Linke Martina Renner und die Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Irene Mihalic:
STRASSER: „Die Vernehmung des Zeugen wäre ein wichtiger Baustein in der parlamentarischen Aufklärung des Anschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz gewesen. Die Rolle des Verfassungsschutzes im Fall Amri kann so nicht vollständig aufgearbeitet werden. Das ist umso bedauerlicher, als das Opfer und Angehörige weiter vehement eine umfassende Aufklärung einfordern. Umso wichtiger ist es nun, dass die parlamentarischen Kontrollrechte mit Blick auf die Nachrichtendienste gestärkt werden. Wir müssen als Bundestag die Möglichkeit erhalten, dem Verfassungsschutz bei der Führung von Vertrauenspersonen besser auf die Finger schauen zu können. Ein Weg dazu wäre die Einführung eines parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten, der stichprobenartig die Geheimdienste kontrolliert und mögliche Fehlentwicklungen meldet, bevor Anschläge überhaupt geschehen können.“
RENNER: „Ich glaube nicht an die derzeitige Möglichkeit der Kontrolle der Geheimdienste durch das Parlament. Solange die Geheimdienste aber am fragwürdigen Vertrauensperson-Wesen festhalten, muss jeder Bereich dieses Einsatzes sich einer transparenten, parlamentarischen Untersuchung unterziehen. Es gibt für keine Behörde und keinen Beamten rechtsfreie Räume. Wie nah war eine Vertrauensperson des Bundesamtes für Verfassungsschutz tatsächlich am späteren Attentäter dran, welche Informationen hat die Behörde auf diesem Weg über ihn sammeln können oder es unterlassen? Hinsichtlich dieser Fragen wäre die Bundesregierung dem Parlament und der Öffentlichkeit und vor allem den Opfern Antworten schuldig gewesen. Das ergibt sich auch aus dem abweichenden Sondervotum des Richter Müller.“
MIHALIC: „Die Entscheidung ist enttäuschend. Wir müssen jetzt genau analysieren, was genau dagegenspricht, dass Untersuchungsausschüsse auch die Führer von Vertrauenspersonen befragen können, um sich ein umfassendes Bild von Vorgängen zu machen, in denen der Verfassungsschutz agiert. Gegebenenfalls müssen wir politisch darauf hinwirken, dass die Kontrollrechte des Parlaments gesetzlich gestärkt oder präzisiert werden. Bei der Aufklärung des schlimmsten islamistischen Anschlags in Deutschland werden wir jetzt nicht klären können, warum das Bundesamt für Verfassungsschutz trotz einer Quelle in der Fussilet-Moschee angeblich keinerlei Informationen über die islamistischen Umtriebe und Anschlagsplanungen des Anis Amri erlangen konnte, obwohl der Personenkreis in der Moschee sehr überschaubar war. Auch möglicherweise valide Aussagen zum Umfeld werden uns nun in der Gesamtbetrachtung fehlen.“