Wir stärken den Start-up-Standort Deutschland!
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz stärken wir den Gründungsstandort Deutschland. Durch bessere Chancen für Start-ups, kleine und mittelständische Unternehmen, Entbürokratisierung sowie bessere Möglichkeiten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung setzen wir die richtigen Impulse.

Nur über Gründergeist, Innovation und Digitalisierung können wir die Zukunft Deutschlands erfolgreich gestalten. Denn die Start-ups von heute sind unsere Hidden Champions von morgen. Dazu brauchen wir Gründerinnen und Gründer – sie sind geborene Innovatoren: Sie bauen die Brücke zwischen frischen Sichtweisen und wirtschaftlichen Potenzialen, zwischen technischen Möglichkeiten und ihrer Marktfähigkeit. Sie übernehmen Verantwortung für eine Idee, die ihnen keine Ruhe lässt, und schaffen so Neues.
Unser Grundansatz ist daher: Gründen muss einfacher und bürokratieärmer werden. Die entscheidende Ressource für den Erfolg eines Unternehmens sind dabei seine Menschen. In Zeiten des Fachkräftemangels zogen deutsche Start-ups im Wettbewerb um die klügsten Köpfe bisher oft den Kürzeren. Weil sie nicht immer mit den Festgehältern etablierter Unternehmen mithalten können, wollten viele ihren Beschäftigten Vergütungsmodelle anbieten, mit denen sie stärker am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Doch dafür gab es bislang steuerliche Hürden.
Wir als Fraktion der Freien Demokraten haben deshalb seit Langem dafür gekämpft, Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland ernsthaft zu ermöglichen. Auch bei der Aushandlung des Koalitionsvertrags haben wir nicht lockergelassen. Mit Erfolg: Was sich Start-ups seit langem wünschen, wird mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz endlich Realität:
- Wir eliminieren das bisherige Problem der „Dry-Income-Besteuerung“, also die Besteuerung von noch nicht zugeflossenen Mitteln.
- Zentral war für uns, dass die Dry-Income Besteuerung von sogenannten vinkulierten Anteilen beendet wird, da Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in der Praxis fast ausschließlich über dieses Instrument durchgeführt werden. Dies ist uns gelungen.
- Außerdem erhöhen wir den steuerlichen Freibetrag auf 2.000 Euro, inklusive der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung, die es in dieser Form bislang nicht gab.
Damit Gründerinnen und Gründer ihre Innovationen umsetzen können, brauchen sie Kapital.
- Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung ermöglichen wir ihnen einen besseren Zugang zum Kapitalmarkt.
- Für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds führen wir die Umsatzsteuerbefreiung ein. Das kommt insbesondere Wagniskapitalfonds zugute. Diese siedeln sich bislang kaum in Deutschland an, da andere Mitgliedsstaaten bereits Steuerbefreiungen vorsehen. Wir schaffen Wettbewerbsgleichheit.
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kombination mit dem Wachstumschancengesetz setzen wir auch Impulse für mehr Wachstum – genau das, was unser Land jetzt braucht. Die deutsche Wirtschaft muss zurück auf die Überholspur!