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Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz

Im Morgenmagazin verteidigte der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr die im Grundgesetz festgeschriebene Regel. „Es geht darum, dass wir uns an das halten, was im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht. Und da steht die Schuldenbremse drin.“ Außerdem gebe es in Deutschland eine breite Mehrheit der Bevölkerung, die für die Einhaltung der Schuldenbremse sei.

Die Schuldenbremse hat Verfassungsrang.

Die Schuldenbremse steht sowohl im Grundgesetz als auch im Koalitionsvertrag. 

„Wir müssen mit dem Geld auskommen, was uns die Menschen in Deutschland zur Verfügung stellen“, erklärte Dürr die Position der Freien Demokraten. Das sei über eine Billion Euro in diesem und im kommenden Jahr. Das Kabinett hatte sich bereits im vergangenen Jahr gemeinsam auf einen Finanzplan verständigt. Jetzt gehe es darum, dass sich alle Ressorts daran halten. „Es ist im Interesse der Menschen in Deutschland, die diesen Staat tragen“, so Dürr.

Politik muss Prioritäten setzen

Eine Notsituation, die es rechtfertigen würde, die Schuldenbremse auszusetzen, sieht Dürr aktuell nicht. Seit der Corona-Pandemie hätten sich die Staatsfinanzen erholt. Politik müsse das tun, was auch die Menschen zu Hause tun würden: Prioritäten setzen. Dazu gehörten Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und innere Sicherheit.

Auf die Frage, wo das Geld herkommen soll, verwies Dürr auf eine „florierende Wirtschaft“ durch die Wirtschaftswende. Unternehmen müssten leichter investieren können, Energiekosten müsste die Koalition in den Griff bekommen. Sein Fazit: „Das bessere Programm ist ja mehr Steuereinnahmen durch mehr Wachstum und nicht mehr Ausgaben durch mehr Schulden.“

Schuldenbremse als Voraussetzung des Koalitionsvertrags

Die Debatte um die Schuldenbremse hält Otto Fricke für eine „Scheindiskussion, die ablenkt“. Denn die Schuldenbremse ist nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag aussetzbar. Freie Demokraten würden sich dafür nicht aussprechen. Die Schuldenbremse sei „essenzielle Voraussetzung für den Koalitionsvertrag“ gewesen. Von einem verfassungskonformen Haushalt ist er überzeugt: „Der Finanzminister wird keinen Haushalt als Entwurf vorlegen, der der Verfassung nicht entspricht“, sagte Fricke im Tagesgespräch auf Phoenix.

Während die Koalitionspartner stetig neue Sondervermögen und Reformen der Schuldenbremse fordern, kommen zusätzliche Sondervermögen für die Freien Demokraten nicht in Frage. „Die Verfassung steht über dem SPD-Wunschdenken, das sich jenseits der verfassungsrechtlichen und ökonomischen Realitäten befindet. Will die SPD die Schuldenbremse aussetzen, braucht sie dafür politische Mehrheiten jenseits der FDP“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer dem Handelsblatt. „Den Elan der SPD bei der Schuldenbremse würden wir gerne bei der Reformierung des Sozialstaats hin zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit sehen“, so Meyer.

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