Zuständig für Politik, die rechnen kann
MEYER/HERBRAND: Stellen Steuerfairness her und unterstützen Kapitalanleger
Zur Einigung der Koalition bezüglich des Jahressteuergesetzes 2024 erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer:
„Mit der Einigung zum Jahressteuergesetz erzielen wir einen zentralen Erfolg: Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen wird gestrichen, so verhindern wir ungerechte Steuerforderungen. Die Regelung wird rückwirkend bis 2020 angewandt, was Rechtssicherheit schafft. Mit dem Ende der Verlustverrechnungsbeschränkung stellen wir Steuerfairness wieder her und schließen eine mögliche verfassungswidrige Steuerpraxis. So schützt und unterstützt die FDP-Fraktion Kapitalanleger."
Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Markus Herbrand:
„Wir haben uns darauf verständigt, Bildungsleistungen umsatzsteuerfrei zu halten und verhindern damit, dass europäische Vorgaben zur Mehrwertsteuersystemrichtlinie Bildungsangebote in Deutschland um 19 Prozent verteuern. Wir schützen damit den Bildungssektor als entscheidenden Vorteil in unserem Land und halten Bildung erschwinglich. Grundsteuerexzesse der Länder verhindern wir durch die Möglichkeit zum Nachweis eines niedrigeren Wertes des Eigentums. Den Bürgerinnen und Bürgern steht damit der Weg offen, gegen überhöhte Bemessungsgrundlagen der Kommunen vorzugehen. Die Digitalisierung im Finanzbereich bringen wir voran und schaffen erstmals einen Direktauszahlungsmechanismus. Künftig können damit auch umfangreichste Auszahlungspakete reibungslos vorgenommen werden. Die abziehbaren Kosten für Kinderbetreuung erhöhen wir auf 4.800 Euro im Jahr. Damit stärken wir Freien Demokraten alle Familien vollkommen unabhängig von ihrem jeweiligen Einkommen.“