LINDNER-Gastbeitrag: Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner schrieb für den „Tagesspiegel“ (Donnerstagsausgabe) den folgenden Gastbeitrag:
Ich bin Organspender und überzeugt davon, dass es richtig ist, wenn man seine Organe zur Verfügung stellt für Menschen, deren Leben dann gerettet werden kann. Aber diese Entscheidung muss von jedem selbst getroffen werden. Wir sind ein freiheitliches Land. Die individuelle Selbstbestimmung sollte hoch geachtet und respektiert werden. Deshalb lehne ich die Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Jens Spahn ab. Bei ihr werden die Verhältnisse umgedreht. Heute ist niemand Organspender, der das nicht ausdrücklich erklärt. Bei der Widerspruchslösung ist jeder Organspender, der nicht ausdrücklich widerspricht.
Ich werde daher für die sogenannte Entscheidungslösung stimmen. Als Mitinitiator dieses fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfes möchte ich, dass sich die Bürger bewusst mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und dazu eine informierte Entscheidung treffen. Es soll möglich sein, diese Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern oder zu widerrufen. Dazu wollen wir ein bundesweites Online-Register einführen, in dem die Bürger eigenständig eine Erklärung zur Organspende abgeben können. Das kann auch bei der Beantragung oder Verlängerung des Personalausweises oder Reisepasses in den Bürgerämtern passieren. Ich setze auf aufgeklärte, mündige und auch verantwortungsvolle Bürger, die sich aus freiem Willen für die Organspende entscheiden. Wollen wir, dass bei so einer komplexen Frage, die auch mit Ängsten, der Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod verbunden ist, so stark in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper eingegriffen wird? Was ist mit denjenigen, die ihr Recht auf Nichtbefassung und Nichtentscheidung wahrnehmen möchten? Sie würden mit der Widerspruchslösung automatisch zu Organspendern. Das halte ich aus meinem Selbstverständnis heraus für hochproblematisch. Schließlich geht es dabei auch um das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen.
Bisher gilt sowohl im Verbraucher- und Datenschutz- wie auch im Medizinrecht der Grundsatz, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden darf. Aber bei einer derart elementaren Frage, was nach dem Tod mit dem eigenen Körper geschehen soll, soll davon abgewichen werden? Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Deshalb lehne ich die Widerspruchslösung ab und spreche mich für die Entscheidungslösung aus.