Kuhle-Interview: Quick-Freeze-Verfahren stärkt Ermittler und schützt Bürgerrechte
Das Quick-Freeze-Verfahren ist ein neues Instrument der Strafverfolgung. Es gibt Ermittlungsbehörden die dringend notwendige und rechtssichere Möglichkeit, Straftaten zu verfolgen. Gleichzeitig bleiben die Bürgerrechte geschützt. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle plädierte im „Deutschlandfunk“ für eine schnelle Beschlussfassung im Kabinett sowie im Deutschen Bundestag.
„Das Verfahren hat den Vorteil, dass Tatverdächtige entsprechend einer Datenspeicherung unterzogen werden, aber nicht 80 Millionen Bundesbürger, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen“, so Kuhle. Deshalb müsse das Instrument jetzt auch schnell beschlossen werden.
Wie funktioniert das Quick-Freeze-Verfahren?
Wenn der Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegt, sollen die Ermittlungsbehörden relevante Verkehrsdaten schnell und einfach bei Telekommunikationsanbietern „einfrieren“ lassen können. Erhärtet sich der Verdacht gegen eine Person im Laufe der Ermittlungen, dürfen diese Daten „aufgetaut“ und von den Ermittlern genutzt werden. Sowohl das „Einfrieren“ als auch das „Auftauen“ der Daten darf nur mit einem richterlichen Beschluss erfolgen.
„Das ist ein guter Kompromiss zwischen den praktischen Anforderungen der Sicherheitsbehörden auf der einen Seite und den Bürgerrechten auf der anderen Seite“, erklärte Kuhle. Die Behörden erhielten damit mehr Befugnisse, als sie jetzt hätten. „Wir sollten angesichts von Terrorismus, von steigender Gewaltkriminalität […] den Behörden zusätzliche Möglichkeiten geben.“
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung scheiterte regelmäßig vor Gerichten
„Es passt nicht zu einer freiheitlichen Demokratie, die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger anlasslos vorzuhalten und zu speichern. Sondern es passt zu unserer Demokratie, das bei Tatverdächtigen zu tun“, so Kuhle.
Die Vorratsdatenspeicherung würde einen massiven Eingriff in die Grundrechte aller Bundesbürgerinnen und Bürger darstellen. Mehrere Innenminister verschiedener Parteien seien regelmäßig vor Gerichten gescheitert, wenn sie versucht hätten die anlasslose Vorratsdatenspeicherung durchzudrücken. Damit wäre sie auch für Ermittlungsbehörden mit Rechtsunsicherheit verbunden.
Weiteren Forderungen zur Einführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gab Kuhle deshalb eine klare Absage: „Ich würde uns raten, nicht angesichts der Sicherheitslage und angesichts der terroristischen Bedrohungen eine theoretische Diskussion zu führen […]. Es ist möglich, den Sicherheitsbehörden in dieser schwierigen Situation mehr Befugnisse an die Hand zu geben, die in konkreten Ermittlungsfällen mehr Datenspeicherungen erlaubt.“