Wolfgang Kubicki
Pressemitteilung

KUBICKI-Interview: Das muss harte Konsequenzen haben

Das FDP-Fraktionsvorstandsmitglied Wolfgang Kubicki gab der „Passauer Neuen Presse“ (Freitagsausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte Andreas Herholz:

Frage: Herr Kubicki, während der Debatte über das Infektionsschutzgesetz sind Abgeordnete von Störern bedrängt und bedroht worden. Es soll sich um Gäste von AfD-Politikern gehandelt haben. Wie haben Sie den Angriff auf das Parlament erlebt?

Kubicki: Ich bin selbst Opfer einer solchen Attacke geworden. Auf dem Weg vom Plenarsaal in mein Büro ist eine Frau mit Handy auf mich zugekommen und hat mich ohne jeden Abstand und Maske bedrängt, zu erklären, wie ich abstimmen werde. Ich habe ihr gesagt, dass es unverschämt sei und sie das Ergebnis der namentlichen Abstimmung nachlesen könne. Hätte ich mehr über die Hintergründe gewusst, hätte ich die Bundestagspolizei gerufen. Viele Kollegen haben das auch als physische Bedrohung und Nötigung empfunden. Dass es solch eine Bedrohung im Bundestag geben kann, hatte ich mir nicht vorstellen können. In 30 Jahren als Parlamentarier habe ich so etwas nicht erlebt.

Frage: Welche Folgen werden diese Angriffe haben?

Kubicki: Das muss harte Konsequenzen haben. Sowohl für die Täter als auch für die Abgeordneten der AfD, die selbst eingeräumt haben, dass sie diese Personen in den Reichstag eingeschleust haben. Hier ist zu prüfen, ob der Straftatbestand der Nötigung von Mitgliedern der Verfassungsorgane, Paragraph 106 Strafgesetzbuch, nicht erfüllt ist. Einige Bundestagsabgeordnete haben sich bedroht gefühlt. Dann könnte man auch die AfD-Abgeordneten wegen Beihilfe zu dieser Straftat belangen. Wir tragen jetzt die verschiedenen Fälle und Informationen über die Angriffe zusammen. Es sind eine Reihe von Abgeordneten bedrängt worden. Es gab Versuche, auch in Abgeordnetenbüros einzudringen. Dann wird entschieden, ob die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird.

Frage: Wie konnte es zu diesen Angriffen kommen? Gibt es im Bundestag ein Sicherheitsproblem?

Kubicki: Das prüfen wir genau. Es war wegen der Sicherheitslage eine schärfere Zugangsregelung erlassen worden. Die Gäste mussten durch die normale Sicherheitskontrolle. Normalerweise können Abgeordnete sechs Gäste ohne Sicherheitsprüfung in den Bundestag mitnehmen. Jetzt gilt es, alles aufzuklären. Wenn sich Abgeordneten-Kollegen in den geschützten Räumen des Bundestages nicht mehr sicher fühlen, macht mich das betroffen. Da wurden Grenzen überschritten. Wenn man im Bundestag nicht mehr das Gefühl hat, nicht mehr frei entscheiden zu können, wird eine der tragenden Säulen der Demokratie beschädigt. Wenn sich AfD-Abgeordnete jetzt damit noch brüsten, zeigt das, dass sie keine Demokraten sind, das demokratische System und die Institutionen des Rechtsstaates nicht akzeptieren. Das sind kriminelle Verhaltensweisen. Das war ein Angriff auf das Parlament.

Frage: Welche Sanktionen folgen nun?

Kubicki: Wir können niemandem das Mandat entziehen – dankenswerterweise, sonst drohte politische Willkür. Aber das sind keine Parlamentarier, mit denen ein normaler Umgang möglich wäre. Wenn wir jetzt den Rücktritt der AfD-Abgeordneten fordern würden, würde sie das in der Welt der AfD noch adeln. Die AfD war angetreten, um den anderen Parteien im Bundestag zu zeigen, wo angeblich der Hammer hängt. Jetzt sollten wir der AfD zeigen, wo der Hammer wirklich hängt. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, die wir haben, und hart darauf reagieren.

Frage: Die AfD-Fraktionsspitze hat sich von den Angriffen distanziert. Ist das für Sie glaubwürdig?

Kubicki: Nein, das ist das übliche und typische Spiel. Das ist weder glaubhaft, noch sind diese Distanzierungen glaubwürdig. Es ging der AfD um eine Inszenierung im Bundestag. Sie wollte Bilder erzeugen und damit Politik gegen die Bundesrepublik und ihre Verfassungsorgane machen. Das muss Konsequenzen haben. Sie wollen die Verfassungsorgane verächtlich machen. Die AfD stellt die verfassungsmäßige Ordnung in Frage. Sie steht nicht vollständig auf dem Boden des Grundgesetzes. Man kann Gesetze kritisieren, was die FDP beim Infektionsschutzgesetz auch tut. Damit stellen wir aber nicht die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage.

Immer informiert - unser Presseverteiler

Jetzt anmelden

Mit unserem Newsletter bleiben Sie informiert