Inside Bundestag
In unserer Youtube-Serie "Inside Bundestag" nimmt unser Abgeordneter Matthias Euch mit hinter die Kulissen des Parlaments und erklärt Euch komplexe Begriffe so einfach es geht.
Folge 7: Regierungsbefragung
Uns Abgeordneten stehen verschiedene Instrumente zur Regierungskontrolle zur Verfügung – die Befragung der Bundesregierung gehört ebenfalls dazu. Als Kontrollinstrument in dieser Form schon seit 1988 existiert und steht seit 1990 sogar in die Geschäftsordnung des Bundestages.

Jeden Mittwoch in einer Sitzungswoche treffen sich die Mitglieder der Bundesregierung im Kanzleramt und besprechen bei einer sogenannten Kabinettssitzung die Vorhaben der Bundesregierung und stimmen sich zu aktuellen Themen ab. Danach kommen Sie ins Plenum. Nach einem kurzen Bericht aus der Kabinettssitzung können wir Abgeordneten in der sogenannten Regierungsbefragung die anwesenden Regierungsvertreter im Bundestag ca. 30 Minuten lang befragen. Als Fraktion der Freien Demokraten sind wir in der Opposition. Deshalb ist die Regierungsbefragung für uns ein wichtiges Instrument der Kontrolle. Im Gegensatz zu anderen Formen der Regierungskontrolle müssen die Fragen vorher nicht eingereicht werden. Die Vorgabe ist aber, dass sie sich auf die vorangegangene Kabinettssitzung beziehen sollten. Drei Mal im Jahr stellt sich die Bundeskanzlerin selbst den Fragen von uns Abgeordneten.

Als Fraktion der Freien Demokraten finden wir die aktuelle Form der Befragung sehr statisch und würden den gerne umgestalten. Zum einen wollen wir dass das Parlament und nicht die Bundesregierung entscheidet, welche Mitglieder der Bundesregierung anwesend sein müssen. Außerdem sollten Ministerinnen und Minister selbst Rede und Antwort stehen – und sich nur in absoluten Ausnahmefällen von Staatssekretären vertreten lassen. Auch eine Kanzlerbefragung sollte öfter als drei Mal im Jahr möglich sein, wenn mindestens ein Viertel aller Abgeordneten dies mindestens zwei Wochen vorher beantragen.

Folge 6: Fraktionsdisziplin
Als Fraktionsdisziplin, häufig auch als Fraktionszwang bezeichnet, beschreibt im Wesentlichen die freiwillige Unterordnung der Abgeordneten einer Fraktion unter die Mehrheitsbeschlüsse dieser Fraktion, in meinem Fall die Fraktion der Freien Demokraten.
Freiwillig, weil nach Art. 38 Absatz 1 des Grundgesetzes das Prinzip des freien Mandats und der Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten gilt und es demnach keinen Fraktionszwang geben darf. Denn dort heißt es, dass Abgeordnete „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind.

Eine gewisse Fraktionsdisziplin ist dennoch wichtig, um die Interessen einer Partei, in diesem Fall die Interessen von uns als Fraktion der Freien Demokraten, durchsetzen zu können. Entscheidungen die wir treffen, diskutieren wir natürlich im Vorfeld intensiv und tauschen Bedenken aus. Ein geschlossenes Abstimmungsverhalten ist aber wichtig für den parlamentarischen Prozess, um die Regierungsmehrheit – oder in unserem Fall – die Stärke der Opposition zu demonstrieren.

Öffentliche Auseinandersetzungen und abweichende Stimmverhalten werden als Zerstrittenheit gewertet und schaden der Partei. Nur wenn eine Fraktion nach außen hin geschlossen auftritt, er- scheint sie entscheidungs- und handlungsfähig.
Ausnahmen werden in der Regel dann gemacht, wenn es um ethische Grenzfragen des Lebens geht wie Abtreibungsrecht, Sterbehilfe oder Organspende. Bei solchen moralisch komplexen Themen führen wir sogenannte Orientierungsdebatten im Plenum