Infopapier
Infopapier zur Erbschaftsteuer
Es ist keine Erhöhung der Erbschaftsbesteuerung von Immobilien geplant. Allerdings soll die Wertermittlung von Immobilienvermögen zum 1.1.2023 in bestimmten Fällen an die tatsächlichen Wertentwicklungen angepasst werden. Dadurch erhöht sich für einige Grundstücke die erbschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage – für die meisten Übertragungen ändert sich nichts.
Was wir machen. Was wir fordern. Was wir wissen wollen.
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Claudia RaffelhüschenPlenarrede
Rede Claudia Raffelhüschen zu Mehr Netto vom Brutto
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Johannes VogelPlenarrede
Rede Johannes Vogel zu Mehr Netto vom Brutto
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Markus HerbrandPlenarrede
Rede Markus Herbrand zu Cum-Ex-Geschäften
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Christian LindnerPlenarrede
Rede Christian Lindner zu Steuerfortentwicklungsgesetz, Finanzmarkt
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Markus HerbrandPlenarrede
Rede Markus Herbrand zu Solidaritätszuschlagsbefreiungsgesetz
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Rede Christian Dürr zu Solidatszuschlagsbefreiungsgesetz
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Markus HerbrandPlenarrede
Rede Markus Herbrand zu Steuerpolitik
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Markus HerbrandPlenarrede
Rede Markus Herbrand zu Jahressteuergesetz 2024, Existenzminimum
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Markus HerbrandPlenarrede
Rede Markus Herbrand zu Steuerreform für Familien, Mittelstand und Unternehmen
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