Infopapier

Infopapier zu Energiepreisbremsen und Härtefallausgleich

Wir entlasten sowohl Gas-, Fernwärme- und Stromverbraucher als auch die Nutzer nicht leitungsgebundener Heizbrennstoffe rasch, umfassend und unbürokratisch. Nahezu alle Energieverbraucher zahlen für einen Teil ihres Verbrauchs nur einen reduzierten Preis. Da für den Rest des Verbrauchs der volle Marktpreis fällig wird, bleiben die notwendigen Anreize zur Energieeinsparung erhalten. Die Kosten der Preisbremse für Gas und Wärme sowie andere Heizbrennstoffe übernimmt der Staat. Die Strompreisbremse wird weitgehend über die Abschöpfung der Zufallserlöse der Stromerzeuger finanziert. Für besondere Härtefälle werden zusätzliche Entlastungsmittel durch den Bund und die Länder bereitgestellt.

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