Gutachten bestätigt Forderung nach Ende der Pandemie-Notlage
Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, die vom Deutschen Bundestag festgestellte Pandemie-Notlage rasch zu beenden. Sie weiß Experten auf Ihrer Seite: Einem neuen Rechtsgutachten zufolge ist der Bundestag verpflichtet, die sogenannte epidemische Lage nationaler Tragweite wieder aufzuheben. Andernfalls stehe der FDP-Fraktion der Klageweg offen.
Der Deutsche Bundestag hatte Ende März angesichts steigender Infektionszahlen eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Prof. Dr. Thorsten Kingreen kommt nun in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass das Coronavirus zwar für einzelne Risikogruppen nach wie vor gefährlich sein könne. „Ausweislich der Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts besteht aber derzeit keine systemische Gefährdung der ,öffentlichen Gesundheit', die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Feststellungsbeschlusses ist“, schreibt der Staatsrechtler der Universität Regensburg. Auch für den innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle ist die Lage klar: die Einschränkung der Parlamentsrechte ist aktuell nicht mehr zu begründen.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Christine Aschenberg-Dugnus kommt zum gleichen Ergebnis. „Während es zum Zeitpunkt des Beschlusses im März täglich 4000 bis 6000 Neuinfizierte gab, sind es derzeit noch 200 bis 400 pro Tag“, unterstrich sie. Die Gefahr einer Überlastung des nationalen Gesundheitswesens sei damit nicht mehr gegeben. In einem Drittel aller Landkreise in Deutschland habe es zuletzt überhaupt keine Neuinfektionen gegeben, so Aschenberg-Dugnus.
Jurist Kingreen zeigt einen Weg auf für den Fall, dass im Bundestag keine Mehrheit für die Beendigung der Pandemie-Notlage zustande komme. Sowohl Abgeordnete als auch Fraktionen könnten dann ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anstrengen. Kuhle appellierte derweil an die anderen Fraktionen, dass jetzt die Zeit für parlamentarisches Selbstbewusstsein sei. „Der Bundestag muss auch wieder Zähne zeigen.“
Das Gutachten finden Sie hier: