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Gutachten: Befristete Mehrwertsteuersenkung verursacht hohe Bürokratiekosten

 

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer führt zu deutlich erhöhten Bürokratiekosten. Das ist das Ergebnis eines von der FDP-Fraktion beauftragten Gutachtens. Damit belastet die Bundesregierung Unternehmen in der Corona-Krise mehr, als dass sie sie unterstützt.

Bürokratie

Als Kernbestandteil des Konjunkturpakets der Bundesregierung sollte die nur für ein halbes Jahr bestehende Senkung der Mehrwertsteuer den Konsum ankurbeln. Das kostet den Staat rund 20 Milliarden Euro. Die durch die Umstellung verursachte Schätzung der Bürokratiekosten ist laut Gutachten des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Dr. Sebastian Eichfelder um 25,3 Prozent höher als bislang vermutet: Die befristete Mehrwertsteuersenkung ist damit mit ausgesprochen hohen zusätzlichen Kostenbelastungen verbunden. Nach Prof. Dr. Eichfelder ist sie eine „zusätzliche Mehrbelastung für die deutschen Unternehmen“.

Für den stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr steht daher fest: „Die Mehrwertsteuersenkung ist gleich doppelt zur Pleite geworden: Die Verbraucher beklagen nach dem ersten Monat, dass sie die Entlastung kaum im Geldbeutel spüren. Und die Unternehmen bleiben auf hohen Bürokratiekosten sitzen.“ Fraglich sei auch, warum die Bundesregierung die vollständigen Kosten nicht transparent gemacht habe. „Herr Scholz hätte die Karten offen auf den Tisch legen müssen: Die temporäre Mehrwertsteuersenkung wird mehr als das Zehnfache von dem kosten, was die Bundesregierung behauptet hat“, kritisiert Dürr.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist klar, dass nur eine dauerhafte Entlastung von Betrieben und Privathaushalten der richtige Weg zur Sicherung des Wohlstandes sein kann. Die Fraktion hat daher bereits Anfang Juni einen detaillierten Vorschlag für grundlegende Reformen vorgelegt. „Statt befristeter Maßnahmen, die ins Leere laufen, hätte der Finanzminister die Einkommensteuer senken und den Soli ganz abschaffen sollen“, bemängelt Dürr.

Für Wirtschaftsexperte Eichfelder machen die durchgeführten Befragungen deutlich, „dass die Politik und auch die Finanzverwaltung durchaus noch Möglichkeiten hätten, die zusätzlichen Kostenbelastungen in Grenzen zu halten.“ Sinnvolle Maßnahmen wären beispielsweise Regelungen zur Beschränkung von Rechnungskorrekturen bei bereits abgeschlossenen Umsatzsteuervoranmeldungen oder zur Eingrenzung künftiger Betriebsprüfungen auf Fallkonstellationen. Noch ist es möglich, die negativen Folgen für die Unternehmen abzumildern.

Das Gutachten finden Sie hier:

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