Artikel

Größere Unternehmen

Für größere Unternehmen kommt der neu geschaffene Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zum Tragen. Im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung wären ausschließlich Unternehmen ab 2000 Mitarbeitern antragsberechtigt gewesen, aber wir konnten uns in harten Verhandlungen durchsetzen und die Anzahl der Beschäftigten auf 249 reduzieren.

Unsere Zustimmung war ebenso daran gekoppelt, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch für Start-ups zu öffnen. Somit sind nun folgende Unternehmen antragsberechtigt, die mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen: mind. 250 Mitarbeiter, mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme, mehr als 50 Millionen Umsatzerlöse. So wie auch Start-ups, die seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mind. 50 Millionen Euro bewertet wurden. Kleinere, aber systemrelevante Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur sind ebenso antragsberechtigt. Die Antragsstellung erfolgt (derzeit) über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Mit unserem Newsletter bleiben Sie informiert